Beschaffung von Abendmahlsoblaten und Abendmahlswein im Kriegsjahr 1942

Rundschreiben des Rheinischen Konsistoriums betr. Beschaffung von Abendmahlsoblaten und Abendmahlswein, 27.03.1942, aus Bestand: AEKR Boppard 8SL 055B (Anordnungen-Rundschreiben-Merkblätter)

Im Kriegsjahr 1942 war es für die Kirchen nicht einfach Abendmahlsoblaten und Abendmahlswein zu beschaffen.
Da das Wetter 1941 nicht besonders gut war, bis zum Mai war es regnerisch und kalt, blieben die Erträge in der Landwirtschaft und Weinbau hinter den Erwartungen zurück.
Dies führte dazu, dass verschiedene Kirchengemeinden nachfragten, ob es möglich wäre, Bezugsscheine für diese Produkte zu bekommen, um Oblaten selber herzustellen und Wein für das Abendmahl zu haben. In den überwiegend landwirtschaftlich geprägten Regionen war es kein so großes Problem wie in den Städten. Hinzu kam auch das Problem bei der Ernte, das sich viele Männer als Soldaten an der Front befanden und somit für die Arbeit auf den Feldern und im Weinberg nicht zur Verfügung standen.
Das Evangelische Konsistorium der Rheinprovinz erließ ein Schreiben, das die Probleme darlegte, aber auch gleichzeitig Lösungen aufzeigte.
Auszüge aus dem Schreiben: „Unter Bezugnahme auf obiges Schreiben…..teile ich mit, dass ich die Getreidewirtschaftsverbände angewiesen habe, auf Antrag den Kirchengemeinde Mehlbezugscheine auszustellen. Mit Rücksicht darauf, dass ein höher ausgemahlenes Weizenmehl für die Herstellung von Oblaten nicht geeignet ist,….habe ich mich damit einverstanden erklärt, für diese Zwecke Dunst zur Verfügung zu stellen.“
Unter „Dunst“ ist der zwischen Gries und Mehl stehende Ausmahlungsgrad des Getreidekorns zu verstehen.
In einem weiteren Erlass gibt der Evangelische Oberkirchenrat bekannt, dass er sich mit den hier und dort entstandenen Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Abendmahlwein befassen will.
Die Kirchenkanzlei empfahl deshalb, die Pfarrämter anzuweisen, mit dem vorhandenen und dem in nächster Zeit zu erwerbenden Abendmahlswein äußerst sparsam umzugehen und ihn gegebenenfalls nur noch mit Wasser gemischt zu gebrauchen. Von einer Wiederverwertung nicht gebrauchten Weins aus Abendmahlkelchen sei dabei jedoch selbstverständlich aus hygienischen Gründen grundsätzlich abzusehen.

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