In Sammlungsbeständen kann man bekanntlich – und oftmals unverhofft – auf Vielerlei stoßen. Der redliche Versuch ein Thema besonders gewissenhaft zu dokumentierten kann sich auch durchaus zu einer regelrechten „Sammlungswut“ steigern. Alles thematisch zusammenhängende wird konsequent aufbewahrt (gerne auch in doppelter, dreifacher oder x-facher Ausführung). Woher dabei eine Archivalie stammt oder wie genau sie nun ihren Weg in eine Sammlung fand, bleibt manchmal leider unbeantwortet. Nebulös verbleibt so z.B. der Pfad der Stilblüten aus dem Reichsberufswettkampf von 1937 in die Kirchenkampfsammlung V.
Ähnliches gilt auch für die maschinelle Abschrift eines Briefes vom Mainzer Bischof Albert Stohr (1890-1961) vom 26. Oktober 1935 an den Reichsstatthalter im Gau Hessen-Nassau Jakob Sprenger (1884-1945). Dokumentationsmaterialien zu katholischen Geistlichen fallen ja eigentlich in den Zuständigkeitsbereich katholischer Archive. Fairerweise muss man sagen, dass der Inhalt des Schreibens doch nachvollziehen lässt, warum es evtl. aufbewahrt wurde.
Der Bischof von Mainz zeigt sich in seinem Schreiben entrüstest über staatliche Versuche, katholische Jugendliche in die Hitlerjugend zu zwingen. Ein Problem mit dem sich auch evangelische Landeskirchen konfrontiert sahen. Der Zusammenschluss ev. Jugendverbände zum Ev. Jugendwerk Deutschlands mit ca. 700.000 Mitgliedern schützte diese nicht davor, von Reichsbischof Ludwig Müller höchstpersönlich in einem Abkommen vom 19. Dezember 1933 trotz Einsprüchen und Protesten an die Hitlerjugend ausgehändigt zu werden. Nur durch die Aufhebung von Mitgliedschaften der Jugendlichen von ihren jeweiligen Vereinen und Verbänden fand man doch noch eine Möglichkeit, sich der HJ zu entziehen.
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