Religionsangaben auf den Steuerkarten

Bei Ordnungsarbeiten im Bestand 8SL055B (Anordnungen, Rundschreiben, Merkblätter) bin ich auf ein Rundschreiben aus dem Jahr 1937 gestoßen, das die Religionsangabe auf Steuerkarten betrifft. Dabei stellte sich mir die Frage: „Ist das heute auch noch so?” (Link: https://taxfix.de/ratgeber/steuern-sparen/kirchensteuer-steuererklaerung/) Nachfolgend ein Auszug der Internetseite aus dem Jahr 2025.

Evangelisch: EV
Römisch-katholisch: RK
Alt-katholische Kirche: AK
Evangelisch-reformiert: RF
Französisch-reformiert: FR
Freie Religionsgemeinschaft Alzey: FA
Freireligiöse Landesgemeinde Baden: FB
Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz: FG
Freireligiöse Landesgemeinde Mainz: FM
Freireligiöse Landesgemeinde Offenbach/M.: FS
Israelitische Religionsgemeinschaft Baden: IB
Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg: IW
Israelitische Gemeinden in Bayern: IS
Israelitische Kultussteuer Land Hessen: IL
Israelitische Synagogengemeinde Saar: IS
Israelitische Kultussteuer Frankfurt (Hessen): IS
Jüdische Kultusgemeinden Koblenz und Bad Kreuznach: IS
Jüdische Kultussteuer Nordrhein-Westfalen: JD
Jüdische Kultussteuer Hamburg: JH
Was trägt man bei Konfession ein, wenn man keine hat?
Bist du konfessionslos, trägst du in deine Steuererklärung das Kürzel VD ein.

Man erkennt, dass die Abkürzungen für die Konfession gleichgeblieben sind und dass eine Religionsangabe auf der Steuerkarte erforderlich ist. In dem Schreiben von 1937 findet sich auch die Bemerkung: gg = gottgläubig oder gl = glaubenslos.

Aus Bestand: 8SL055B, Nr. 302, Religionsangaben auf Steuerkarten:

Oberkirchenrat Dr. Nikolaus Becker – Herr über die Finanzen der rheinischen Kirche

Bei der Bearbeitung der Akten, die im Landeskirchenamt über das frühere Film Funk Fernseh Zentrum (FFFZ) in Düsseldorf geführt wurden, fielen mir drei Fotos einer Polaroid-Sofortbildkamera in die Hände. Diese zeigen Oberkirchenrat Dr. h.c. (H) Nikolaus Becker vermutlich im Jahr 1990 bei der Unterzeichnung des Vertrages über den Bau des FFFZ. Auf dem Poster an der Wand über Becker sind Ansichten des geplanten Gebäudes abgebildet.

Oberkirchenrat Nikolaus Becker bei der Vertragsunterzeichnung des FFFZ Neubaus, 1990 Fotograf: unbekannt Ort: Düsseldorf Signatur: AEKR 8SL046 (Bildarchiv), 011_0170OKRNikolausBecker

Über theologisches Leitungspersonal unserer Landeskirche haben wir schon oft in diesem Blog berichtet, über einen Juristen aus der Kirchenleitung noch nicht. Wer war also Oberkirchenrat Dr. Nikolaus Becker? Er wurde am 18.11.1929 in Stettin als Sohn des Versicherungsdirektors Arthur Becker und seiner Frau Hildegard geboren. Der Vater fiel bereits am 21. Januar 1940 als Offizier der Kriegsmarine. Mit 15 Jahren wurde Becker im Februar 1945 zu einer Panzerabwehreinheit der Hitlerjugend eingezogen, machte deren Rückzug durch Pommern mit und konnte vor dem Einmarsch der Russen von Rügen aus nach Dänemark übersetzen. Dort war er eineinhalb Jahre in englischer Kriegsgefangenschaft. Nach dem Abitur in Hamburg nahm er 1948 das Studium der Theologie auf.

Seinen weiteren Werdegang schildert die Mitgliederzeitschrift „Evangelisch“ der EKiR nach seiner Wiederwahl als Oberkirchenrat in Heft 1/1989 wie folgt:

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