Religionsangaben auf den Steuerkarten

Bei Ordnungsarbeiten im Bestand 8SL055B (Anordnungen, Rundschreiben, Merkblätter) bin ich auf ein Rundschreiben aus dem Jahr 1937 gestoßen, das die Religionsangabe auf Steuerkarten betrifft. Dabei stellte sich mir die Frage: „Ist das heute auch noch so?” (Link: https://taxfix.de/ratgeber/steuern-sparen/kirchensteuer-steuererklaerung/) Nachfolgend ein Auszug der Internetseite aus dem Jahr 2025.

Evangelisch: EV
Römisch-katholisch: RK
Alt-katholische Kirche: AK
Evangelisch-reformiert: RF
Französisch-reformiert: FR
Freie Religionsgemeinschaft Alzey: FA
Freireligiöse Landesgemeinde Baden: FB
Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz: FG
Freireligiöse Landesgemeinde Mainz: FM
Freireligiöse Landesgemeinde Offenbach/M.: FS
Israelitische Religionsgemeinschaft Baden: IB
Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg: IW
Israelitische Gemeinden in Bayern: IS
Israelitische Kultussteuer Land Hessen: IL
Israelitische Synagogengemeinde Saar: IS
Israelitische Kultussteuer Frankfurt (Hessen): IS
Jüdische Kultusgemeinden Koblenz und Bad Kreuznach: IS
Jüdische Kultussteuer Nordrhein-Westfalen: JD
Jüdische Kultussteuer Hamburg: JH
Was trägt man bei Konfession ein, wenn man keine hat?
Bist du konfessionslos, trägst du in deine Steuererklärung das Kürzel VD ein.

Man erkennt, dass die Abkürzungen für die Konfession gleichgeblieben sind und dass eine Religionsangabe auf der Steuerkarte erforderlich ist. In dem Schreiben von 1937 findet sich auch die Bemerkung: gg = gottgläubig oder gl = glaubenslos.

Aus Bestand: 8SL055B, Nr. 302, Religionsangaben auf Steuerkarten:

Erhebung von Kirchensteuern

Mahnung zur Entrichtung der Kirchensteuer, Ev. Kgmde Waldlaubersheim, aus Bestand: AEKR Boppard, Sammlung I unverzeichnet

Bei der Durchsicht der Sammlung I Vordrucke (angelegt von Dr. Schmidt; unverzeichnet) fand ich folgende Kirchensteuerzettel der Evangelischen Kirchengemeinde Waldlaubersheim, die heute zum Kirchenkreis an Nahe und Glan gehört. Der Vordruck mit der Mahnung zur Zahlung der Kirchensteuer stammt offensichtlich aus der Zeit vor der Gründung der Bundesrepublik, da dort die Bezeichnung RM für Reichsmark verwendet wurde. Die Verwendung des anderen ist wiederum nach der Gründung der Bundesrepublik zu vermuten, da dort schon die Bezeichnung DM für Deutsche Mark aufgedruckt wurde. Die Kirchensteuer im heutigen Sinn führte Preußen mit dem Gesetz, betreffend die Erhebung von Kirchensteuern für die evangelischen Gemeinden 1905 und 1906 ein. Das staatliche Hoheitsrecht wurde zunächst nicht allen Kirchengemeinden gegeben und sollte auch kein Recht auf Dauer sein. Weiterlesen

Kirchensteuern damals und heute

Kirchensteuerkampagne, ca. 1920, aus Bestand: AEKR Düsseldorf 8SL 049, 1337

Kirchensteuerkampagne, ca. 1920, aus Bestand: AEKR Düsseldorf 8SL 049 (Plakatsammlung), 1337

Ich finde es oft besonders spannend, Quellen zu einem bestimmten Thema aus unterschiedlichen Zeiten zu vergleichen.

Bei den Verzeichnungsarbeiten an der Plakatsammlung finden sich immer wieder Beispiele dafür. Zuletzt zum Beispiel das Plakat der Kirchensteuerkampagne der EKiR aus dem Jahr 2014 als Gegenstück zum Merkblatt von ca. 1920. Der Aufbau als Frage-Antwort-Katalog ist bei beiden Exemplaren ähnlich. Und eigentlich haben sich auch die Anfragen an das System der Kirchensteuer innerhalb von beinah 100 Jahren kaum verändert….

Kirchensteuerkampagne, 2014, aus Bestand: AEKR Düsseldorf 8SL 049 (Plakatsammlung), 1468;

Kirchensteuerkampagne, 2014, aus Bestand: AEKR Düsseldorf 8SL 049 (Plakatsammlung), 1468;

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