Ablassurkunde

Ablassurkunde für das Stift St. Goar, ausgestellt von der päpstlichen Kanzlei in Avignon am 22. April 1344. Mit der links unten angehefteten kleinen Urkunde bestätigte der Trierer Erzbischof Balduin am 20. Oktober 1344 den Ablass (AEKR, Best. 5WV 021B, Urk. Nr. 2 u. 3)

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