Erhebung von Kirchensteuern

Mahnung zur Entrichtung der Kirchensteuer, Ev. Kgmde Waldlaubersheim, aus Bestand: AEKR Boppard, Sammlung I unverzeichnet

Bei der Durchsicht der Sammlung I Vordrucke (angelegt von Dr. Schmidt; unverzeichnet) fand ich folgende Kirchensteuerzettel der Evangelischen Kirchengemeinde Waldlaubersheim, die heute zum Kirchenkreis an Nahe und Glan gehört. Der Vordruck mit der Mahnung zur Zahlung der Kirchensteuer stammt offensichtlich aus der Zeit vor der Gründung der Bundesrepublik, da dort die Bezeichnung RM für Reichsmark verwendet wurde. Die Verwendung des anderen ist wiederum nach der Gründung der Bundesrepublik zu vermuten, da dort schon die Bezeichnung DM für Deutsche Mark aufgedruckt wurde. Die Kirchensteuer im heutigen Sinn führte Preußen mit dem Gesetz, betreffend die Erhebung von Kirchensteuern für die evangelischen Gemeinden 1905 und 1906 ein. Das staatliche Hoheitsrecht wurde zunächst nicht allen Kirchengemeinden gegeben und sollte auch kein Recht auf Dauer sein. Weiterlesen