Der Bau der Berliner Mauer durch das Regime der DDR drohte 1961 auch die Kommunikation zwischen den beiden Kanzleien der EKU in West- und Ostberlin zu unterbinden. Die Evangelische Kirche der Union, seit 1953 die Nachfolgerin der ehemaligen Kirche der Altpreußischen Union (APU), war (und ist seit 2003 nunmehr als UEK) der Verbund der unierten Landeskirchen in Deutschland und umfasste sowohl West- wie Ostkirchen.
Im Mai 1962 richtete daher Oberkirchenrat Johannes Schlingensiepen an den befreundeten Duisburger Superintendenten Vetter folgende Bitte:
„Lieber Otto! Die Kanzlei der EKU braucht 14-tägig wechselnd einen rheinischen Theologen (durchgestrichen: Pfarrer), der die Vermittlung zwischen den Kanzleien im Osten und Westen herstellt, da die West-Berliner ja selbst nicht durch die Mauer kommen. Es handelt sich dabei um fast tägliche Botengänge, um Teilnahme an den Sitzungen der Kanzleien und um Übermittlung der zur Diskussion stehenden Angelegenheiten. Die Entsandten müssen noch über ein junges (durchgestrichen: brauchbares) Gedächtnis verfügen, so dass sie entscheidende Dinge (vor allem Beschlüsse) wörtlich wiederzugeben in der Lage sind… Wir bitten dich, eine Reihe von Duisburger Brüdern für diesen Dienst willig zu machen.“
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