Am 9. Oktober 1958 starb in Castel Gandolfo Papst Pius XII. im Alter von 82 Jahren als Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche und als Staatsoberhaupt der Vatikanstadt. Auf Grund „einer grundsätzlichen Entscheidung des Herrn Ministerpräsidenten [Franz Meyers, CDU] nicht auf einer Anordnung des Herrn Bundesministers des Innern beruhende Beflaggungsanordnung anläßlich des Ablebens von Papst Pius XII.“ wurde eine Trauerbeflaggung aller öffentlichen Gebäude in Nordrhein-Westfalen für die Dauer von drei Tagen angeordnet (Bestand 1OB 017 I Nr. 215, Schreiben des Innenminsters NRW vom 27. Januar 1959). In anderen Bundesländern scheint es ähnliche Anordnungen gegeben zu haben.
„Nach altem Recht [steht diese Art der Beflaggung] ausländischen Souveränen“ [zu]. Auch sämtliche Schulen waren darin inbegriffen. Als in einzelnen Orten im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland auch evangelische Bekenntnisschulen zu einer solchen Trauerbeflaggung veranlasst wurden, erhielt die Kirchenleitung Anfragen von Schulleitern, wie sie sich zu verhalten hätten. Wo solche Schule bereits geflaggt hatten, kamen aus den Kirchengemeinden, zumal in Gegenden mit überwiegend evangelischer Bevölkerung, Proteste, die auch in Beschlüssen zweier Kreissynoden wiederholt wurden.
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