Gegen den Kolportageschund!? Protokolle der KreissynodenTeil 3

Die Serie der Onlinestellung der Protokolle der 35 Kirchenkreissynoden im Zeitraum ca. 1850 bis 1933 findet ihren Abschluss. Auf der Homepage des Archivs der EKiR ist jetzt der dritte und letzte Teil der Veröffentlichungen einsehbar. Zum Stöbern, Recherchieren und Download stehen die Digitalisate der Synoden der Kirchenkreise Niederberg, Saarbrücken, Simmern, Sobernheim, Solingen, St. Johann, Trarbach, Trier, St. Wendel, Wesel, Wetzlar und Wied bereit.

Nun mag die Lektüre von Sitzungsniederschriften in den Augen einiger nicht den aufregendsten Lesestoff darstellen. Schließlich geht es in Protokollen vor allem darum möglichst wortgetreu festzuhalten, wer, wann, was, wozu gesagt bzw. getan hat oder was in welcher Reihenfolge beschlossen wurde. Entsprechend lassen vielleicht die Protokolle der Kreissynoden auch nur die Herzen von Kirchenkreisgeschichtsforschern höher schlagen. Doch sind die Berichte der Superintendenten als Quellensatz nicht nur für die Beantwortung von Fragen der Kirchenkreisgeschichtsforschung von Interesse. Sie können sich durchaus auch für benachbarte (geschichts)wissenschaftliche Disziplinen als ein nicht uninteressantes, quellenhistorisches Kleinod erweisen, indem sie Licht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Verhältnisse einer Gesellschaft werfen.

Das königliche Konsistorium etwa erließ 1906 folgendes Proponendum an die Kreissynoden: „Die Aufgabe der Gemeindemitglieder und der kirchlichen Organe in Bekämpfung der Unkeuschheit mit besonderer Berücksichtigung der verderblichen Wirkungen der unsittlichen Literatur“. Dieser Aufgabe nahm man sich auch eifrig an, denn es stand außer Frage fest: „Unzucht und Unsittlichkeit haben in unserer Zeit mächtig zugenommen, gewaltig um sich gegriffen und sich mehr als früher in die Oeffentlichkeit gewagt“ (s.u.).

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