Zu den Sammelgebieten unserer Archivbibliothek gehören die Publikationen rheinischer Theologinnen und Theologen, durchaus jenseits von Homiletik oder Kirchengeschichte. So ist vereinzelt auch das Genre des Kriminalromans vertreten. Zu nennen sind hier der frühere Koblenzer Superintendent Hans Warnecke oder der Kirchberger Pfarrer Christian Hartung. Auch Dr. Rudolf Mohr (1933-2013), Pfarrer in Düsseldorf und langjähriger verdienstvoller Vorsitzender des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte, steuerte zwei Beispiele bei. Im Jahr 2000 erschien „Dein getreues Opfer von heute“ mit dem Untertitel „Ein historischer Kriminalroman aus dem Jahr 1978“. Der Nachfolgeband „Zu spät“ mit gleichem Untertitel erschien 2003.
Im ersten Roman stößt der Düsseldorfer Hauptkommissar Oskar Fischer in seinem aktuellen Mordfall auf einen Zettel mit unerklärlichen Zitatfragmenten. In jener fernen Epoche vor Webrecherchen verabredet er sich folglich in einem Restaurant mit einem ihm bekannten Experten:
Mit einem im Beobachten und Wahrnehmen geschulten Blick hatte Fischer schnell den Mann entdeckt, den er suchte, mittelgroß, tadelloser dunkelgrauer Anzug mit gemusterter farbenfroher Krawatte, randloser Brille, gemessenen Bewegungen, distinguiert, gebildet; einer von der Sorte, bei denen man sich verpflichtet fühlt, sich aller Anstandsregeln, die man einmal in der Tanzstunde zu hören bekommen hat, schnellstens wieder zu entsinnen; und einer von jenen Leuten, die einem wegen ihres Wissens und ihrer geistigen Kapazität ein schlechtes Gewissen erzeugen für jede geschwänzte Schulstunde und überhaupt wegen allem, was man zu lernen versäumte.
Der Herr, der eine solche Wirkung auf Fischer auszuüben vermochte, dessen Schülertage lange zurücklagen und der ein Leben lang nicht mehr dazu gekommen war, geistige Interessen zu pflegen, wie er es eigentlich gern getan hätte, war wohlbestallter, sich seiner Würde bewusster Archivdirektor – Die kleine Elite der Archivare wird aus denen ausgewählt, die ihre Examina mit Eins gemacht haben, hatte er einmal beiläufig verlauten lassen – und zudem in der glücklichen Lage, für seinen Lebensunterhalt nicht auf sein Gehalt angewiesen zu sein. (S. 24f.)
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