Lücke in den Kirchenbüchern der Gemeinde Thalfang geschlossen

Wie in vielen linksrheinischen Kirchengemeinden, so weisen auch die Kirchenbücher der Gemeinde Thalfang im Hunsrück die „Franzosenzeitlücke“ auf: Die damalige französische Verwaltung dekretierte 1798 die Schließung sämtlicher Tauf-, Heirats- und Sterberegister, und erst ab 1818 sind für Thalfang wieder Kirchenbücher überliefert. Im Zuge der Überstellung des Archivs der Kirchengemeinde Thalfang in die Archivstelle Boppard tauchten jetzt Unterlagen auf, mit denen diese Lücke überbrückt werden kann.

Aufzeichnungen über die Thalfanger Heiraten 1798-1800 („Heirathsacten im Jahr 7 der Republick u. 8“). In der Spalte ganz links steht das Datum nach dem französischen Revolutionskalender – im obersten Eintrag der 22. Ventôse VII. Rechts daneben steht dasselbe Datum nach dem gregorianischen Kalender in der Reihenfolge Jahr, Monat und Tag, hier der 12. März 1799.

Nach der von den Franzosen 1798 erwirkten Schließung der Kirchenbücher mussten alle Personenstandsfälle in die neu eingeführten Zivilstandsregister eingetragen werden. Sie wurden nicht mehr von den Pfarrern, sondern von den Bürgermeistern in ihrer Funktion als Zivilstandsbeamte geführt. In Thalfang jedoch, wie in einigen anderen Kirchengemeinden auch, führte der Pfarrer weiterhin Aufzeichnungen über die vollzogenen kirchlichen Amtshandlungen (Taufen, Trauungen, Bestattungen) – allerdings nicht wie bisher in gebundenen Folianten, sondern in einfachen Heften, die man in der Gemeinde dann nicht mehr bei den Kirchenbüchern, sondern bei den Akten aufbewahrte. Das war wohl der Grund dafür, dass sie allmählich in Vergessenheit gerieten. Jedenfalls hatte man bei den Fotokopier- und Verfilmungsaktionen der 1960er und 1970er Jahren nur die gebundenen Bücher aus der Zeit vor 1798 und nach 1818 im Blick. Dass auch aus der Zeit dazwischen Aufzeichnungen über kirchliche Amtshandlungen vorhanden waren, wusste man damals offenbar nicht mehr.

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