Kirchliche Verwaltungssprache und NS-Ideologie

Der Begriff der „glaubensverschiedenen Ehe“ ist heute eine übliche und völlig unverfängliche Bezeichnung für Verbindungen von Ehepartnern unterschiedlicher Konfession oder Religion. Gegenüber dem gelegentlich noch gebrauchten Begriff der „Mischehe“ erscheint sie uns Heutigen als angenehm neutral. Kaum jemandem ist freilich bewusst, dass die Einführung des Ausdrucks „glaubensverschiedene Ehe“ in den amtlichen kirchlichen Sprachgebrauch unter äußerst brisanten politischen Vorzeichen erfolgte, nämlich im Zuge des rassischen Antisemitismus in der Zeit des Nationalsozialismus. Weiterlesen