Ein Kirchenbuch als Hingucker
Kirchenbücher sind normalerweise nüchterne Amtsbücher. Auf oftmals eng beschriebenen Seiten verzeichneten der Pfarrer die Namen der Getauften, Verheirateten und Begrabenen und fungierte damit vor Einführung des staatlichen Zivilstandswesen als eine Art Standesbeamter. Diese Funktion der Kirchenbücher als Personenstandsbeurkundungen, die sie für heutige Familienforscher zu so wertvollen Quellen macht, lässt manchmal in Vergessenheit geraten, dass die Kirchenbücher ursprünglich keinen primär juristischen, sondern vor allem einen theologischen Zweck erfüllen sollten.