Ariernachweis: Gebühren bei Ausstellung von Nachweisen über arische Abstammung

Nachweis über arische Abstammung, AEKR Boppard Sammlung I Dr. Schmidt (unverzeichnet)

Im Gesetzblatt der Deutschen Evangelischen Kirche von 1935, Nr. 9, findet sich ein Hinweis darauf, wer für die Ausstellung von Urkunden zum Nachweis arischer Abstammung Gebühren bezahlen muss und wer befreit ist. Gebührenfreiheit besteht zum Beispiel für das Amt für Sippenforschung der NSDAP und die Sachverständigen für Rassenforschung. Dagegen müssen Familienforscher und Postbeamte Gebühren bezahlen. Unvermögende wie Erwerbslose und Wohlfahrtsempfänger sind auch von den Gebühren befreit.

Dieser Aushang befindet sich in der noch nicht erschlossenen Sammlung I (Dr. Schmidt) der Archivstelle Boppard.

Tagung: Offene Daten, freie Lizenzen – Aspekte digitaler Nachhaltigkeit

Die Evangelische Akademie im Rheinland (Dezernat 4.3 des LKA der EKiR) und die Melanchton-Akademie Köln laden ein: „Mehr digitale Souveränität gewinnen“ Part III

Wann und Wo?  – am 29.03.2017 im Komed in Köln.

Der Schwerpunkt wird diesmal auf die „digitale Nachhaltigkeit“ gesetzt und auch aus der Perspektive von Gedächtnisinstitutionen archivische Beispiele von Open Data, Open Content, Open Access beleuchtet (Dr. Stefan Flesch).

Im Blog : internet.ekir.de sind weitere Beiträge und Infos zum Programm sowie Online-Anmeldung zu finden.