Zechen, Unzucht, Zauberei: Das Zensurprotokoll des Kirchspiels Thalfang 1757-1783

Im kürzlich verzeichneten Archiv der Kirchengemeinde Thalfang wird ein ledergebundener Foliant aufbewahrt, der einen beeindruckend detaillierten Einblick in den Lebenswandel der evangelischen Einwohner der Mark Thalfang in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bietet. Es handelt sich um das Protokollbuch der Kirchenzensur, einem Sendgericht zur Behandlung und Bestrafung von religiösen und sittlichen Vergehen der Gemeindeglieder. Die dafür bestellten Zensoren achteten penibel auf den regelmäßigen Gottesdienstbesuch und ein anständiges Leben der Märker.

Einband des Zensurprotokolls; aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 132B Nr. 105

Zu den häufigsten Vergehen der Gemeindeglieder gehörte der Verstoß gegen die Sonntagsheiligung. Wer etwa statt des Kirchgangs „im Wirtshauß unter dem Vormittags Gottesdienst gesessen und getrunken“ und noch dazu „das Chartenspiel auf Sonn- und andere Tage stark getrieben“ hatte oder aber als Händler „mit irden Geschirr auf den Markt nach Hermeskeill gefahren“ war, musste mit empfindlichen Zensurstrafen rechnen, meist in Form von Geldbußen in ganz unterschiedlichen Währungen wie Kopfstück, Ortsgulden, Moselgulden, Rheinischer Gulden oder Reichstaler. In schweren Fällen drohten der (vorübergehende) Ausschluss vom hl. Abendmahl bzw. der Verstoß aus der kirchlichen Gemeinschaft. So wurde bei einem Mann aus Hilscheid eine Strafe von einem Reichstaler angesetzt, „da selbiger gestern vor 8 Tagen abends trunken nach Hauß gekommen und seine Frau und Schwiegermutter mit harten Worten und Stößen übel mißhandelt, darauf aus dem Haus in die Nacht gegangen und neuen Lerm im gantzen Dorfe erregt, daß die gantze Nachbarschaft darüber unruhig worden. Ja, als der Censor Klein ihn zur Ruhe verwiesen, ihn gescholten, auf die Brust gestoßen und allerhand anzügliche Worte ihm vorgeworfen.“ Sollte der Mann solchen Unfug nochmals begehen, würde er von der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen und als ein „unruhiger Friedensstöhrer“ der weltlichen Gerichtsbarkeit übergeben.

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