Bestand 1OB019M – Ostpfarrerversorgung

Am 21. Juni 1946 beschloss der Rat der EKD die „Verordnung zur Versorgung und Verwendung von Ostpfarrern“. Als solche galten alle Pfarrer aus dem Gebiet der ehemaligen DEK (Deutsche Evangelische Kirche) östlich der Oder-Neisse-Linie (einschließlich Wartheland und Sudetengau), nicht aber die Pfarrer, die in der russischen Besatzungszone tätig waren. Folglich bietet der Bestand „1OB019M – Ostpfarrerversorgung” einen ganz besonderen Einblick in die zwangsläufige Veränderung der Gesellschaft und die damit einhergehende Neustrukturierung der Kirche. Bei den meisten „Ostpfarrern“ handelte es sich um vertriebene Volksdeutsche, die zusammen mit ihren Gemeinden aus den östlichen Gebieten der ehemaligen DEK vertrieben worden sind. Demnach erscheint es nicht verwunderlich, dass sich im Bestand spektakuläre und teils unglaubliche Biografien finden lassen.

Eine dieser besonderen Biografien findet sich unter der Aktennummer „287, Pfarrer Ferdinand Sommer“. Seinen Pfarrdienst trat Pfarrer Sommer im Jahre 1913 in der Gemeinde Przemysl-Galizien an. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges bescherte dieser Tätigkeit allerdings ein rasches Ende. Am 3. Juli 1951 schrieb Georg Faust, Propst i.R. an die „Amtsbrüderliche Hilfskasse des Bayr. Pfarrvereins“, dass Pfarrer Sommer „als die Festung Przemysl von den Russen eingenommen wurde“ vom Festungskommandanten zum evangelischen „k.u.k. Militär-Subsidiar Seelsorger“ ernannt worden ist. In dieser Funktion habe er 10 000 Soldaten betreut und beerdigt. Hierbei soll es sich nicht nur um Volksdeutsche, sondern auch um Polen, Tschechen, Ungarn und Slowaken gehandelt haben. Nach dem Fall der Festung ging Pfarrer Sommer freiwillig mit seiner Mannschaft in russische Gefangenschaft, die erst 1918 (aus gesundheitlichen Gründen) ein Ende fand. Anschließend wurde ab 1919 die Pfarrstelle innerhalb der deutschen Gemeinde in Schutzberg/Glogovac (Bosnien) bekleidet. In den Wirren des Zweiten Weltkrieges wurden die deutschen Siedlungen in Bosnien nach Litzmannstadt umgesiedelt. In einem Vermerk an die „Evang. Luth. Landeskirche München“ vom 15. April 1953 wird das Schicksal der Deutschen wie folgt beschrieben: „Im November 1942 wurden die Bosniendeutschen durch einen Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Unabhängigen Staate Kroatien aus letzterem herausgenommen und in die deutschen Ostgebiete umgesiedelt. Bargeld, Sparbücher und Wertpapiere mussten an die Reichsregierung abgeliefert werden. (…) Das Vermögen der Kirchengemeinde fiel durch diesen Staatsvertrag der Evang. Luth. Kirche in Kroatien (Agran) zu (…)“ (1)

1OB019M – Ostpfarrerversorgung

Mit der Umsiedlung wurden die Aussiedler deutsche Staatsbürger und so den anderen Bürgern gleichgestellt. In einem Schreiben argumentiert Sommer, dass allen Beamten und Angestellten die lückenlose Zahlung der Ruhestandsgelder vertraglich zugesichert worden wäre. Wie in der Akte Nr. 287 ausführlich dokumentiert, gestaltete sich die Anerkennung der geleisteten Tätigkeiten in der Praxis äußerst problematisch. Pfarrer Sommer musste daher bis zu seinem Tod im Jahr 1966 um die Rentengewährung kämpfen.

1OB019M – Ostpfarrerversorgung
  1. Anzumerken ist hierbei, dass es sich bei beschriebenen „unabhängigen“ Staat Kroatien um einen Staat handelte, der unter dem Regime der Ustascha stand und somit als enger Verbündeter des Deutschen Reiches agierte.

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