Für Maulbeerbäume und gegen „unnütze Wortklaubereien“: Kirche im aufgeklärten Absolutismus

Im späten 18. Jahrhundert trägt das Gedankengut der Aufklärung einen Reformimpuls auch in die deutsche Kleinstaaterei. Lesegesellschaften werden gegründet, zaghafte Toleranzedikte verkündet sowie Maßnahmen zur Wirtschaftsmodernisierung eingeleitet. Die evangelischen Geistlichen werden zunehmend als Staatsbeamte interpretiert, die von der Kanzel aus die mehr oder minder zukunftsweisenden Anregungen der Regierung öffentlich zu verkünden haben.

Eine wahre Flut gedruckter Verordnungen geht nun auf die Geistlichen nieder. Einige Beispiele des auch für St. Goar zuständigen Fürstlich Hessischen Konsistoriums in Kassel veranschaulichen dies.

1786 wird zwar die diskriminierende öffentliche Kirchenbuße bei Verstößen gegen die etablierte Moral abgeschafft, doch soll etwa beim verbreiteten „anticipiertem concubitus“ von Brautleuten keinesfalls auf das Strafgeld von 14 Albus verzichtet werden. Dafür dürfen diese dann die Buße „privatim“ ablegen. Zur Förderung des heimischen Seidenanbaues sollen 1788 die Friedhöfe mit Maulbeerbäumen bepflanzt werden, wobei man bei den Pfarrern, Schulmeistern und Kirchenältesten anfragt, ob sie gegen besondere Vergütung die Baumpflege übernehmen möchten.

Die gleichen Pfarrer werden dann wiederum kurz vor dem Toresschluss der alten Fürstenherrschaft im April 1794 für „dogmatische unnütze Spitzfindigkeiten und Wortklaubereyen“ kritisiert und angehalten, lieber positiv auf die aufsässige und zu Eigentumsdelikten neigende Jugend einzuwirken.

Schreiben Fürstl. Hessisches Konsistorium, Kassel, 1794, aus Bestand: AEKR 1OB 020 (Provinzialkirchenarchiv), 449, Nr. 154

Bereits sechs Monate später besetzen französische Revolutionstruppen St. Goar und das gesamte linke Rheinufer…

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