Im Februar ist die erste wissenschaftliche Biografie über den Kölner Rechtsanwalt Dr. Robert Servatius (1894-1983) erschienen. Dieser erlangte zweifelhafte Berühmtheit als Strafverteidiger des SS-Obersturmbannführers Adolf Eichmann bei dessen Prozess in Jerusalem, der mit dem Todesurteil und der Hinrichtung Eichmann am 1. Juni 1962 endete. Seine „Affinität zu hochrangigen NS-Tätern“ (so die Rezension der FAZ vom 4.3.2025) hatte Servatius bereits seit dem Nürnberger Militärtribunal 1945/46 auch in zahlreichen weiteren Gerichtsverfahren an den Tag gelegt.
Im Archiv der EKiR findet sich ein Schreiben von Servatius vom 25. September 1962 an Professor Hermann Schlingensiepen in Wuppertal, das die Mentalität dieses Juristen eindrücklich veranschaulicht.
Der Eichmann-Prozess hatte Schlingensiepen nachhaltig beeindruckt. In der Folge führte er einen intensiven Briefwechsel mit Angeklagten in verschiedenen NS-Kriegsverbrecherprozessen, vor allem den Auschwitzprozessen 1963-1968. Die Seelsorge an den dort Verurteilten erwuchs ihm zur besonderen Aufgabe. Hinzu trat der Fragenkomplex um Schuld und Sühne der Deutschen insgesamt wie der Bekennenden Kirche im Besonderen. Versuche, zeitweise in ein Zuchthaus aufgenommen zu werden, scheiterten. Bekannt wurde sein Artikel „Friede den Menschen bösen Willens“ im Hamburger Sonntagsblatt.
Die daraus resultierende intensive Korrespondenz mit den verurteilten NS-Kriegsverbrechern und dem Personal in den Vernichtungslagern ist sehr problematisch. Allzu oft ließ sich Schlingensiepen für die persönlichen Interessen der Verurteilten instrumentalisieren. Einschlägige Namen sind hier Wilhelm Boger, Dr. Otto Bradfisch, Wilhelm Greiffenberger, Dr. Werner Scheu, Gustav Sorge, Hans-Joachim Stolze, Martin Weiss, Wolfgang Wetzling und Artur Wilke.
Zurück zu Servatius, der die ihm lästigen Anfragen Schlingensiepens mit wenigen Zeilen abwimmelte:
„Auch jetzt finde ich noch keine Muße, mich mit Ihren Gedanken auseinanderzusetzen. Ich bin kein Mahner und Seelenforscher, sondern stehe an der juristischen Front. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass daher nachträgliche Betrachtungen über Schuld und Sühne hier zurücktreten. Das Negative kann nicht mit Negationen bekämpft werden. Die Welt will Positives. „Über Gräber vorwärts“.“
Es ist bezeichnend, wie Servatius zum Schluss seines Briefes ein Goethe-Zitat missbraucht. Goethe hatte diese Sentenz 1831, ein Jahr vor seinem Tod, durchaus selbstironisch in einem Brief an einen gleichfalls hochbetagten Freund verwendet. Der Kölner Rechtsanwalt war freilich weder der erste noch der letzte, der das Zitat im militaristischen Sinne umdeutete.