Vor knapp eineinhalb Wochen neigte sich die diesjährige Rheinkirmes in Düsseldorf zu Ende und das zur vollsten Zufriedenheit der Veranstalter und Besucher. Grund hierfür liege vor allem in dem friedlichen Verlauf der Veranstaltung. Dieses Jahr soll es sich mit ca. 3,59 Millionen Besuchern um die friedlichste Rheinkirmes überhaupt gehandelt haben – so ein Bericht der NRZ.
Von harmonischen und heimeligen Volksfesten konnte Johann August Sack, Leiter des 1814 eingerichteten und unter königlich-preußischer Herrschaft stehenden Generalgouvernements Nieder- und Mittelrhein, anscheinend nur träumen. Im „Journal Des Nieder und Mittel Rheins“ (Nr. 22) vom 1. August desselben Jahres klagt Sack über die zunehmende Gewalt auf dem Lande. Dem Generalgouverneur liege es fern, „dem guten Landbewohner seine Erholungen, Feste und Lustbarkeiten“ zu missgönnen. Auch wäre es nicht zu verantworten, wollte eine Regierung „willkürhriche (sic) oder unnütze Schranken setze(n)“. Doch seine „fast tägliche Erfahrung“ verweise unzweifelhaft auf unhaltbare Zustände. Er moniert, dass besonders „die festlichen Gelage und Zusammenkünfte auf dem platten Lande nur gar zu häufig lebensgefährliche Händel und Schlägereien herbeiführen“.
Dabei scheint er den Kern des Problems erkannt zu haben und konstatiert: „Die Schuld scheint nicht so wohl an den bestehenden Gesetzen zu liegen, welche wenigstens strenge genug sind; sondern vielmehr an der Unbekantschaft (sic) der Landbewohner mit diesen Gesetzen und an dem Mangel zweckmäßiger verhütungs-Maassregeln (sic) abseiten der Ortspolizei“.


Aus diesem Grund erlässt Johann August Sack kraft seines Amtes folgende sieben Verordnungen:
1) Das Strafgesetzbuch soll der Landbevölkerung näher gebracht werden. Daher sollen am ersten Sonntag eines jeden Monats die Prediger in ihren Kirchen dieses „in der Landessprache deutlich und langsam von der Kanzel verlesen“ und mit Erläuterungen und Ermahnung regelmäßig spicken. Konsistorien und Generalvikariate haben ihre Pfarrer darüber zu instruieren und die jeweiligen Ortsbürgermeister die Umsetzung dieser Verordnung zu kontrollieren.
2) Für Wirtshäuser wird eine Sperrstunde ab 22 Uhr abends verhängt. Örtliche Polizeibehörden haben ihre Einhaltung zu überprüfen. Verstärkung erhalten sie von der am fünften des Monats (1814) ausrückenden „Gouvernementsmilliz“ (sic).
3) Bei sämtlichen Volksfesten müssen Vertreter der Gouvernements-Miliz und/oder der Polizei für die gesamte Dauer der Veranstaltung zugegen sein. „…nicht um durch ihre Gegenwart irgend eine erlaubte Freude zu stören, wohl aber um die etwa entstehenden Händel durch gütliche und vernünftige Vorstellungen im Keime zu ersticken, oder wenn ihnen dieses nicht gelingt ihre gewaltsamen und gefährlichen Ausbrüche durch zweckmäßige Mittel zu hindern“.
4) Es wäre wünschenswert, eine Art Bürgerwehr „kräftiger und wohlberufener iunger (sic) Männer“ zu bilden, die bei Volksfesten für Recht und Ordnung sorgt.
5) Bei Verstößen der Vorschriften und Schlägereien werden den Ortschaften weitere Festlichkeiten versagt. Ein solches Verbot kann sich je nach Schweregrad der Unruhen auf ein ganzes Jahr erstrecken. Diese Verordnung soll v.a. laut Sack motivierend auf die Menschen wirken. „Denn es wird niemals zu einer Schlägerei kommen, wenn alle Anwesenden solches zu verhindern recht ernstlich entschlossen sind“.
6) Krawallmacher müssen alle vor die Gerichtsbarkeit gestellt werden. Falsche Nachsicht oder willkürlich auferlegte Geldbußen sind strengstens verboten. Denn dies stellte einen Missbrauch dar, „welcher eben die Gerechtigkeitspflege beeinträchtigt als einer gefährlichen Unordnung Vorschub leistet“.
7) Es gilt alle Vorfälle gründlichst zu dokumentieren. D.h., die Ortsbürgermeister verfassen monatlich über alle Vorkommnisse ausführlich einen Bericht. Darin soll auch festgehalten werden, ob die erste Verordnung seitens der Geistlichkeit auch eingehalten wird. Der Bericht wird dann an den ranghöheren Kreisdirektor gesandt, der eine tabellarische Übersicht erstellt. Diese wird zusammen mit Polizeiberichten an die Gouvernements-Commissarien weitergeleitet, „von welchen letztere daraus eine, das Departement umfassende Tabelle in den monatlichen Departemental-Polizeiberichten zu meiner Kenntniß zu bringen ist“.


Johann August Sack war redlich bestrebt das Problem handgreiflicher Auseinandersetzungen bei allzu ausschweifenden Festen nach Möglichkeiten zu lösen. Zu diesem Zweck wurden alle weltlichen und geistlichen Kräfte bemüht, „ieder (sic) so weit es ihm angeht und innerhalb des ihm angewiesenen Wirkungskreises“. Sack will aber durchaus kein Spielverderber sein und wiederholt, dass man alles vermeiden sollte, „was einer zwecklosen und willkürhrlichen (sic) Beschränkung des Volks in unschuldiger Freude und erlaubter Lustbarkeit ähnlich sehen könnte“.
Obiges Schreiben findet sich im Bestand der Ev. Kirchengemeinde Krefeld und kann bald mit weiteren Unterlagen online auf unserer Website eingesehen werden. Denn zur Zeit werden ausgewählte Akten der Kirchengemeinden Kleve, Krefeld und Moers digitalisiert. Diese werden nach Abschluss der Digitalisierung zeitnah auf der Homepage Interessierten zur Verfügung gestellt.