Letzte Station Armenhaus: Zeugnisse des reformierten Armenwesens in Düsseldorf

Inventarliste der Margaretha van Veld bei Eintritt ins Armenhaus der Reformierten Gemeinde Düsseldorf, 1785

Inventarliste der Margaretha van Veld bei Eintritt ins Armenhaus der Reformierten Gemeinde Düsseldorf, 1785

1 große Kiste
1 kleine ditto
2 grüne (?) Frauen-Jacken,
1 schwartzen stoffen Jack und Rock
1 Violet ditto
1 Damasten-Rock
2 Greenen ditto
3 Schürtzen
3 Hals-Tücher
4 Hauben
6 Hembder
2 Bett-Lacken
1 Spinnrad
1 unbrauchbares Eisenpöttgen

Das war alles, was Margaretha van Veld mitbrachte, als sie am 27. Januar 1785 in das Armenhaus der Reformierten Gemeinde in Düsseldorf aufgenommen wurde.

Die Conditionen, welche von den Reformirten Armen, die in das Armen-Haus aufgenommen werden, bey der Aufnahme eigenhändig zu unterzeichnen sind, regelten weiterhin, dass die Aufgenommenen ihre mitgebrachten Güter, „Kleider, Bette, Meuble, Effecten und Haußgeräthe ohne Ausnahme“, weder „versetzen, noch sonst auf einige andere Weise veräußern“ durften. Alles Mitgebrachte ging nach dem Ableben der Armenhausbewohner in den Besitz der Reformierten Gemeinde über, um dann wiederrum für die Armenhilfe eingesetzt zu werden. Ansprüche von eventuellen Erbberechtigten wurden von vornherein per Unterschrift ausgeschlossen. Desweiteren legten die Conditionen fest, dass die Bewohner, sollten sie auf irgendeine Weise wieder zu Vermögen gelangen, das ihnen ermöglichen würde das Armenhaus zu verlassen, die bis dahin erhaltenen Zuwendungen zurückzuzahlen hatten.

Mehrere dieser unterschriebenen Conditionen und Inventarlisten befinden sich in dem Aktenbestand der Düsseldorfer Gemeinde.  Die Inventarlisten enthalten meist nicht viel mehr als ein paar Kleidungsstücke und Haushaltsgegenstände. Einige der Unterschriften unter den Conditionen sind zittrig und offensichtlich von alten Personen gesetzt worden. Manche sind kaum zu entziffern. In einem Fall dient als Unterschrift lediglich ein gesetztes Kreuz, da der zukünftige Bewohner des Armenhauses offenbar nicht (mehr) schreiben konnte.

Unterschrift der Witwe Catharina Kirschbaum unter die Conditionen für die Aufnahme ins Armenhaus, 1773 (4KG 005, 139)

Unterschrift der Witwe Catharina Kirschbaum unter den Conditionen für die Aufnahme ins Armenhaus, 1773 (4KG 005, 139)

Ich finde es lohnt sich, sich ab und zu zu vergegenwärtigen, dass sich hinter jedem dieser kleinen Lebenszeichen ein Mensch mit seinem ganz persönlichen Schicksal verbirgt. Für mich macht das die Faszination von historischer Forschung aus.

Diakonisches Handeln ist in der reformierten Gemeinde Düsseldorf schon seit ihrer Gründung nachzuweisen. Die Regelunterstützung bestand aus einem dreipfündigen Roggenbrot und einem Pfund Butter. Alle weiteren Zuwendungen waren Einzelfallentscheidungen und „von der größten Nähe zum Menschen geprägt“ (Ackermann, S.268). Das Spektrum reichte dabei von Kleidungsstücken und Lebensmitteln über Feuerholz bis hin zu Miet- und Schulgeldzuschüssen.  Seit etwa 1620 wurde zudem das eigene Armenhaus unterhalten. Staatliche Unterstützungseinrichtungen kamen erst ab der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert auf.

Zur Geschichte der Diakonie in der Gemeinde Düsseldorf: Helmut Ackermann, Geschichte der evangelischen Gemeinde Düsseldorf von ihren Anfängen bis 1948, Düsseldorf 1996, S. 259ff

Online-Findbuch zum Bestand 4KG 005 Ev. Gemeinde Düsseldorf:

Mehr über den Bestand 4KG 005 Ev. Gemeinde Düsseldorf hier,hier und  hier.

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