Ein Sitzplan und Verpachtung der Sitze in der Evangelischen Kirche?
– Ja, das gab es.
Die im Archiv der EKiR überlieferte Meisenheimer Kirchenstuhlordnung von 1769 ist ein Zeugnis dessen.
Das Ansehen und der Berufsstand bestimmten den Sitzplatz: Fürst, Pfarrer, Stadtrat, Beamter, Rechtsanwalt, Notar, Kirchenälteste und Geistliche, Ehefrauen, Witwen und Töchter der Pfarrer, Gerichtsschöffen, Bürger der Stadt, Bauern am Ende der Skala Hirten, in der Stadt dienende Mägde, Lehrjungen, Lateinschüler, Stadtschüler, Kinder der Hirten und Schützen. In den vorderen Bänken durften die Älteren und Verheirateten Platz nehmen, die Jüngeren und Ledigen in den hinteren Bänken, die Frauen auf der einen Seite, die Männer auf der anderen Seite.
>> Hier dazu die Reprographien der Aktenstücke …
Eine Übersicht zum Archivbestand erhälst du hier >> 4KG 003B Homepage.
Auch ein Online-Findbuch mit diesen und weiteren Aktenstücken ist verfügbar:
Ev. Kirchengemeinde Meisenheim PDF 81 KB