Einreisegenehmigung für Generalsuperintendent Stoltenhoff in das Saargebiet 1934

„Die Einreise in das Saargebiet (nach Fechingen) für Herrn D. Stoltenhoff, ehemaliger Generalsuperintendent der Rheinprovinz (1 Person) wird hiermit gemäß Verordnung der Regierungskommission vom 25.10.1933 für die Zeit vom 15.9. bis zum 17.9.1934 genehmigt.“

Saarbrücken, den 10. Sept. 1934 Der Leiter des Verkehrswesens

Einreisegenehmigung in das Saargebiet f. Generalsuperintendent Ernst Stoltenhoff, 10.09.1934, Fechingen. Aus Bestand: AEKR 6HA 001(Generalsuperintendent Ernst Stoltenhoff), 506

Bei einer Recherche in den Handakten des ehemaligen Generalsuperintendenten der Rheinprovinz, D. Ernst Stoltenhoff, (Bestand 6HA 001 Nr. 506) fiel mein Blick auf dieses Formular, dass diesem die Einreise in das Saargebiet nach Fechingen gestattet. Für einen Moment stutzte ich: Eine Einreisegenehmigung für eine Reise innerhalb des Kirchengebietes der Rheinprovinz? Dann wurde mir klar, dass dieses mit dem Status der Saarregion nach dem Ersten Weltkrieg zusammenhängt.

Durch den Versailler Vertrag wurde 1920 erstmals eine eigenständige Verwaltungseinheit an der Saar geschaffen. Diese umfasste die Stadt Saarbrücken, die Kreise Saarbrücken, Ottweiler und Saarlouis und Teile der Kreise Merzig und St. Wendel (alle vorher zu Preußen gehörig) sowie bayerische Gebietsteile der Bezirksämter St. Ingbert, Homburg und Zweibrücken. Nach Artikel 49 des Vertrages wurde dieses „Saargebiet“ für 15 Jahre dem Völkerbund als Treuhänder unterstellt. Eine Regierungskommission mit französischer Beteiligung übte die Verwaltung aus. Eine Zollgrenze zum Deutschen Reich beeinträchtigte den Alltag der Menschen in der nun geteilten Region.

Generalsuperintendent Stoltenhoff war oberster geistlicher Repräsentant der evangelischen Kirche in der Rheinprovinz und war viel in den Kirchengemeinden unterwegs. So wurde er auch von dem Fechinger Pfarrer Hans-Ludwig Kulp (1903-1961, in Fechingen 1932-1936) zum 25jährigen Bestehen der Frauenhilfe der Gemeinde eingeladen.

Programm der Evangelischen Frauenhilfe Fechingen zur Festversammlung am 16.09.1934. Aus Bestand: AEKR 6HA 001(Generalsuperintendent Ernst Stoltenhoff), 506

Kulp bat Stoltenhoff, den Festgottesdienst zu halten und „abends [zur] Nachfeier in dem primitiven Wirtshaussälchen unseres Dorfes“ zu Gast zu sein. Interessant ist die folgende Positionierung in dieser Zeit des „Kirchenkampfes“, Kulp schreibt: „Wir würden uns über eine Zusage sehr freuen; denn wir kennen Sie, hochverehrter Herr Generalsuperintendent. Die neuen Größen kennen wir nicht und lieben wir nicht und brauchen wir nicht.“ Stoltenhoff war zu dieser Zeit noch im zwangsweisen Ruhestand (seit 01.04.1934), bevor er am 25.05.1936 in sein Amt wiedereingesetzt wurde.

Mit Schreiben vom 11. September sandte Kulp die erteilte Einreisegenehmigung an Stoltenhoff und gab ihm noch Hinweise zur Geschichte und Arbeit der Frauenhilfe in Fechingen, einer Kirchengemeinde mit 2.400 Gemeindegliedern (1933). Seine Frau und er freuten sich, Stoltenhoff „als Gast begrüßen zu dürfen, obwohl wir Sie bitten müssen, auf sehr einfache, um nicht zu sagen dürftige Verhältnisse gefasst zu sein.“

Anschreiben zur Einreiseerlaubnis in das Saargebiet f. Generalsuperintendent Ernst Stoltenhoff, 11.09.1934, Fechingen. Aus Bestand: AEKR 6HA 001(Generalsuperintendent Ernst Stoltenhoff), 506; Vorderseite
Anschreiben zur Einreiseerlaubnis in das Saargebiet f. Generalsuperintendent Ernst Stoltenhoff, 11.09.1934, Fechingen. Aus Bestand: AEKR 6HA 001(Generalsuperintendent Ernst Stoltenhoff), 506; Rückseite

Eines fällt mir noch auf: die knappe zeitliche Taktung der Organisation: Am 05.09. beantragt Pfarrer Kulp bei der Regierungskommission, Direktion des Innern, Abt. Verkehrswesen, die Einreisegenehmigung; mit Bescheid vom 10.09. wird die Genehmigung an die Kirchengemeinde Fechingen gesandt, unter dem 11.09. schickt Kulp diese an Stoltenhoff weiter, der bereits am 15.09. anreisen wird. Ob Stoltenhoff seine Fahrkarte schon vorher gelöst hat?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert