(K)eine Frage des Kelches

Die Austeilung des heiligen Abendmahls, aus Bestand: AEKR 1OB 002 (Konsistorium der Rheinprovinz), 710

Eine Akte des Königl. Konsistoriums Koblenz aus dem Archivbestand 1OB 002 Konsistorium der Rheinprovinz mit einer Laufzeit von nahezu 90 Jahre befasst sich mit der Austeilung des hl. Abendmahls. Im Hinblick auf die Frage ob eines der essentiellen Riten im christlichen Glauben nur mit gemeinsam genutztem Abendmahlskelch oder auch mit Einzelkelchen gefeiert werden darf, entstand ein reger Schriftverkehr zwischen den kirchlichen Gemeinden, dem Königl. Konsistorium zu Koblenz bis hin zu den kaiserlichen Ämtern.

Vom hygienischen Standpunkt betrachtet das kaiserliche Gesundheitsamt 1904 die Thematik. Hier die Stellungnahme des kaiserlichen Gesundheitsamtes mit Transkription:

Stellungnahme Kaiserliches Gesundheitsamt 1904 – Kelchfrage Abendmahl, aus Bestand: AEKR 1OB 002 (Konsistorium der Rheinprovinz), 710

Stellungnahme Kaiserliches Gesundheitsamt 1904 – Kelchfrage Abendmahl, aus Bestand: AEKR 1OB 002 (Konsistorium der Rheinprovinz), 710

Wer tiefer in die Thematik Gemeinschaftskelch vs. Einzelkelch über die Zeit eintauchen möchte, dem empfehle ich folgenden Beitrag aus den Monatsheften für Evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes beginnend auf Buchseite 447(Seite 455 in der PDF-Seitennummerierung) : „Aus einem Kelche trinken Jesu Glieder, Schwestern und Brüder“ Die unendliche Diskussion um den Kelchgebrauch beim Abendmahl von Ursel Flesch. Hier wird nicht nur über „Meerschweinchenversuchsreihen“ und von „einzuübender Dreh- und Wischtechnik bei Führung des Gemeinschaftskelches“ berichtet, auch in theologischer Hinsicht werden die Standpunkte dargelegt.

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