Neben den im letzten Monat auf unserer Website zur Verfügung gestellten Digitalisaten der Rheinischen Provinzialsynode steht nun ein weiterer Quellensatz für Recherche- und Forschungszwecke bereit. Unter Quellentexte zur Rheinischen Kirchengeschichte findet sich die Verlinkung zu den digitalisierten kirchlichen Amtsblättern der Rheinprovinz der Jahre 1860 bis 1948. Die publizierten Einzelausgaben wurden jahrgangsweise zu Sammelbänden zusammen gefasst, die als PDFs zum Download angeboten werden. Die Digitalisate der Amtsblätter sind wie die der Rheinischen Provinzialsynode ebenfalls dank OCR per Stichwort durchsuchbar.
„Wiederholten, aus dem Kreise der Provinzial-Geistlichkeit an uns gelangten Anträgen und den in mehreren anderen Provinzen unseres Vaterlandes gemachten Erfahrungen folgend, haben wir beschlossen, für den Bereich unserer Amtswirksamkeit ein kirchliches Amtsblatt herauszugeben, zu dem Zweck, die Herrn Geistlichen auf die für sie wichtigen Bestimmungen der Gesetz-Sammlung und der Ministerial-Blätter aufmerksam zu machen, Verordnungen des vorgesetzten königl. Ministerii und des Evangelischen Ober-Kirchenraths, Verfügungen unserer und anderer Behörden schnell und in einer handlichen Weise zu publiziren, endlich Personal- und sonstige Mittheilungen von kirchlichem Interesse zu verbreiten„.
Diese (leicht langatmigen) Eingangsworte des Vorwortes der ersten Ausgabe vom 1. Juli 1860 umreißen doch recht anschaulich Sinn und Zweck eines kirchlichen Amtsblattes. Amtsblätter gehören zu den sogenannten Amtsdruckschriften oder Amtsdrucksachen staatlicher Stellen oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Als probates Mittel der formellen Bekanntgabe von Gesetzgebungs-und Verwaltungsakten liegen sie in der Regel in Papierform vor. Andere Amtsdrucksachen, u.a. etwa das Amtsblatt der EU, das Bundesgesetzblatt, der Bundesanzeiger oder das aktuelle Kirchenamtsblatt der EKiR sind mittlerweile auch online kostenlos einsehbar.
Für die Erforschung der rheinischen Kirchengeschichte ist das kirchliche Amtsblatt als Quellengruppe nicht uninteressant. Es gibt nämlich Auskunft über zahlreiche Aspekte des kirchlichen Lebens. Es informiert über Kirchengesetze, Verordnungen, Richtlinien oder sonstige Verfügungen einer Kirchenleitung. Es enthält Satzungen der Kirchengemeinden, der Kirchenkreise, kirchlicher Verbände oder Vereinigungen. Man wird unterrichtet über (Gründungs-) Urkunden, neue und alte Siegel, Veranstaltungen oder Personalnachrichten wie Stellenausschreibungen, Versetzungen, Ruhestand. Schließlich verlautbaren sie Urteile kirchlicher Gerichte und berichten über Angelegenheiten kirchlicher Rechtsprechung. Hin und wieder haben die Nachrichten sogar überregionalen bzw. internationalen Charakter (siehe unten Beilage).
Wer grundsätzlich mehr über ‚Amtsblätter‘ erfahren möchte, sei auf den sehr informativen Beitrag von LEO-BW (landeskundliches Informationssystem für Baden-Württemberg) hingewiesen. Mit der Definition der Quellengattung, über die historische Entwicklung sowie Aufbau und Inhalt wird bis zu Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten sehr anschaulich in das Thema Amtsdrucksachen eingeführt. Den Link zum Betrag finden Sie hier.