Woche 1 nach Corona – Lesesaal der Archivstelle Boppard wieder geöffnet

Archivbenutzung in Zeiten von Corona: Mundschutzpflicht und Abstandsregeln

Nach zehnwöchiger Pause wurde am 26. Mai 2020 der Lesesaal der Archivstelle Boppard wieder für die Benutzung geöffnet. Seit Mitte März waren aus Gründen des Infektionsschutzes keine Forscherinnen und Forscher mehr angenommen worden, zwei Wochen später ordnete das Landeskirchenamt dann den völligen Lockdown des Archivs an, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Archivstelle Boppard  gingen – wie auch die Düsseldorfer Kolleginnen und Kollegen – ins Home-Office.

Nachdem die Bund-Länder-Einigung vom 15. April 2020 einen eingeschränkten Betrieb von Archiven ab dem 4. Mai grundsätzlich wieder erlaubte, wechselte das Bopparder Team in den regulären Präsenzmodus zurück. Eine der vordringlichen Aufgaben bestand nun darin, Rahmenbedingungen zu schaffen, die auch wieder eine externe Benutzung der Archivstelle ermöglichten.

Zunächst wurde in enger Abstimmung mit der Düsseldorfer Zentrale und der Verwaltungsleitung des Landeskirchenamts ein entsprechendes Hygienekonzept entwickelt. Die Platzverhältnisse in den Räumlichkeiten der Archivstelle Boppard ließen es zu, unter Beachtung der Mindestabstandsregelungen bis zu zwei Benutzer pro Öffnungstag aufzunehmen. Gleichzeitig mussten Schutzvorkehrungen getroffen werden, die das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich halten sollten. Dazu gehörte u.a. die Entwicklung eines digitalen Benutzungsantrags, der bereits im Vorfeld des geplanten Archivbesuchs am heimischen PC ausgefüllt werden kann und muss, sowie eine Maskenpflicht für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Archiv und das obligatorische Händewaschen und -des­infizieren unmittelbar nach Betreten der Archivräumlichkeiten.

Der digitale Benutzungsantrag wird im Vorfeld am heimischen PC ausgefüllt.

Bei der konkreten Umsetzung des Konzepts und mit Blick auf seine Akzeptanz wurde dann vor allem auf größtmögliche Transparenz geachtet: Jeder Benutzer bekommt mit dem digitalen Benutzungsantrag zugleich ein Merkblatt mit den wichtigsten Verhaltensregeln übersandt, das darüber hinaus auch auf der Homepage des Landeskirchlichen Archivs veröffentlicht ist. In der Archivstelle selbst weisen Piktogramme auf das richtige Verhalten hin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Archivs sowie die externen Reinigungskräfte wurden mit den besonderen Anforderungen hinsichtlich Desinfektion des Benutzerbereichs und regelmäßigen Lüftens des Benutzerraums vertraut gemacht.

Insbesondere beim letzten Punkt waren und sind allerdings auch Aspekte der Bestandserhaltung zu bedenken, denn gerade in der warmen Jahreszeit weist die Außenluft gelegentlich einen Feuchtegrad auf, der Papier alles andere als zuträglich ist. Weil jedoch über 90 Prozent der Benutzerinnen und Benutzer der Archivstelle Boppard Kirchenbücher einsehen wollen und diese ohnehin nicht im Original, sondern ausschließlich als Digitalisate oder Mikrofiches vorgelegt werden, stellt sich das Problem nur in sehr entschärfter Form. Für die im Unterschied zu vielen anderen Archiven eher seltenen Fälle, in denen die Benutzer der Archivstelle Boppard Originale einsehen möchten, werden einzelfallbezogene Lösungen entwickelt werden müssen, die die Corona-bedingten Hygienemaßnahmen, die Anforderungen der Bestandserhaltung und das berechtigte Nutzungsinteresse sinnvoll unter einen Hut bringen.

Nutzungsbedingungen zur Minderung des Infektionsrisikos

An den ersten beiden Öffnungstagen im Corona-Modus waren Archivpersonal und Benutzer jedoch glücklicherweise noch nicht mit solchen Spezialproblemen konfrontiert. Die Forscherinnen und Forscher signalisierten großes Verständnis für die Einschränkungen, und es überwog die Freude, dass nach dem Wochen langen Lockdown eine Archivbenutzung überhaupt wieder möglich ist. Für das Personal der Archivstelle ist der Benutzerverkehr im Corona-Modus zwar mit einem leichten Mehraufwand verbunden (Maskenpflicht der Aufsicht, regelmäßiges Lüften und Desinfizieren), der aber durch das befriedigende Gefühl, endlich wieder dem zentralen Auftrag des Archivs nachkommen zu können, nämlich die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit durch Bereitstellung von Quellen aus erster Hand zu ermöglichen, mehr als aufgewogen wird.

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