Beim Geld hört die Freundschaft auf: Der Konflikt um die Verteilung der holländischen Liebesgaben in der Synode Jülich vor 250 Jahren

Nachrichten über die Liebesgaben aus Holland für die Prediger und Schulmeister im Jülichschen 1765, aus Bestand: AEKR Düsseldorf 1 OB 020 (Provinzialkirchenarchiv), 94;

Nachrichten über die Liebesgaben aus Holland für die Prediger und Schulmeister im Jülichschen 1765, aus Bestand: AEKR Düsseldorf 1 OB 020 (Provinzialkirchenarchiv), 94;

Pecunia nervus rerum, auch und gerade in der Kirche. So erhielten die reformierten Kirchengemeinden im Herzogtum Jülich im 17. und 18. Jahrhundert jährliche Hilfsgelder aus den wohlhabenden Generalstaaten. Die Solidarität der Niederländer mit den bedrängten Glaubensgenossen ist umso höher zu veranschlagen, als sie selbst in eigenen Notzeiten, etwa während der Kriege mit Ludwig XIV., durchgehalten wurde. Diese „Liefdegiften“ (Liebesgaben) wurden sorgfältig bis auf den letzten Stüber abgerechnet (s. Abb.) und dann anlässlich der Jülicher Provinzialsynode an besonders bedürftige Gemeinden verteilt. 1766 standen so 1068 Gulden zur Verfügung, die umgerechnet 676 Kronentalern entsprachen. Anfang Mai entspann sich aber auf der Synode in Jüchen ein Konflikt um deren gerechte Verteilung.

Noch durchaus zur üblichen Synodenroutine gehörte eingangs, dass der altgediente „Bruder Schmitz“ (Pfarrer Paul Schmitz aus Mönchengladbach, amtierte dort 1738-1779) Bericht über die Repartion (Verteilung) der Liebesgaben abgab. Die einzelnen Zuschüsse mit 4 bis 25 Reichstalern machten dabei eine Art Jahresbonus der Pfarrgehälter aus. Aus dem Plenum kam aber heftige Kritik am Verteilungsmodus, im Protokoll der Synode (1OB 020, Nr. 67) heißt es:

Nachrichten über die Liebesgaben aus Holland für die Prediger und Schulmeister im Jülichschen 1765, aus Bestand: AEKR Düsseldorf 1 OB 020 (Provinzialkirchenarchiv), 94;

Nachrichten über die Liebesgaben aus Holland für die Prediger und Schulmeister im Jülichschen 1765, aus Bestand: AEKR Düsseldorf 1 OB 020 (Provinzialkirchenarchiv), 94;

„Bei Verlesung der Verteilung der holländischen Liebesgaben hat Synodus augenscheinlich angemerkt, daß obgemelte Verteilung dem Etat der Gehälter nicht gemäß seie, und da Synodus eine solche Übervorteilung auch einmal abzuhelfen beschlossen hat, sonst festgestellet worden:

 Pro Prima: daß alle und jede Prediger in futura Synodo auf ihr Gewissen an Eides statt sollen befragt werden, ob sie nicht mehr Tractament oder sonstige Abfälle der Legatoren genössen, als in ihrem Berufschreiben verzeichnet stehet.

 Pro Secunda: Sollen demnach jährlich drei Brüder, die nicht von denen Liebesgaben participieren, nebst denen gewöhnlichen unparteiischen Ältesten deputiert werden, diese Verteilung gewissenhaft und ohne Ansehen der Person zu verfertigen und des Endes solle denen selben die Specifikation der Gehälter in künftigem Jahr in die Hände geliefert werden, damit sie darnach ihre Verteilung regulieren können.

 Tertio: Ist noch absonderlich beschlossen worden, daß auf die Prediger mit beschwerlichen Combinationen eine besondere Consideration beobachtet und denen selben aus dem Überrest der Liebesgaben was Besonderes zugeteilet werden solle.

 Quarto: Würde aber ein Bruder überführt werden können, daß sie etwa auch nur das Geringste verschwiegen hätten, der solle ad Dies Vitae von denen Liebesgaben eo ipso ausgeschlossen werden, gleichfalls sollen

 Quinto: Consistoria die Schulmeister über obgenannte Punkten, insoweit sie dieselbe betreffen können, einfordern und darüber mit dem Bericht in künftigem Synodo einkommen.“

Hintergrund des geäußerten Unmuts waren die großen Diskrepanzen im Jahresgehalt der einzelnen Pfarrer. Ein Prediger in einer wohlhabenden Stadtgemeinde konnte ohne weiteres das Dreifache eines armen Dorfpfarrers verdienen. Die Schulmeister wiederum vegetierten ohnehin meist am Existenzminimum. Hinzu kam, dass sich die Gehälter aus diversesten Geld- und Naturalleistungen speisten, den einzelnen „Traktamenten“, wie noch heute das schwedische Wort für Unterhalt, Vergütung lautet. Diese Unübersichtlichkeit machten sich einige Pfarrer offensichtlich zunutze, indem sie sich mit unvollständigen Angaben hilfsbedürftiger ausgaben.

Wie ging es nun auf der Synode 1767 weiter? Dort wurde in der Tat nach dem „neuerrichteten Repartitionsplan“ verfahren, der offensichtlich auf Konsens stieß. Die Niederländer hatten diesmal nur rund 794 Gulden eingesammelt. Aufschlussreich sind die Verschiebungen in den Zahlungen an die einzelnen Kirchengemeinden gegenüber dem Jahr vor der Reform: Einige Gemeinden wie Randerath oder Remagen erhalten trotz des um 25 % gesunkenen Gesamtetats sogar mehr Geld. Bei einigen fällt die Kürzung aber deutlich schärfer aus als rechnerisch zu erwarten gewesen wäre. Hückelhoven (4 statt 16 Reichstaler), Kirchherten (7 statt 22) und Bruder Schmitz´eigene Gemeinde in Gladbach (8 statt 18) fallen besonders auf. Es darf angenommen werden, dass dies die Fälle waren, in denen das Pfarreinkommen in den Vorjahren nicht vollständig deklariert worden war.

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