Eheordnung für die Synode Simmern

Eheordnung für die Synode Simmern Proklamation, 1873, AEKR Boppard, Sammlung Reinhard Schmidt (Unverzeichnet)

Abkündigung einer Eheordnung

In der unverzeichneten Sammlung von Dr. Reinhard Schmidt in der Evangelischen Archivstelle in Boppard, fand sich eine Eheordnung für die Synode Simmern von 1873. In der Proklamation finden sich folgende interessante Passagen (auszugsweise Wiedergabe): 2) Bei der Fürbitte im Gottesdienst sind die Ausdrücke „ehelich lediger Sohn“, „ehelich ledige Tochter“, ebenso wie die Worte „Herr, Fräulein, Jungfrau weg zu lassen. 10) Das Recht Widerspruch gegen die Trauung ein zulegen, ist nach der 3. Abkündigung nicht mehr möglich.

Trauung: 6) Bei Hochzeiten in der Passionszeit sind lärmende Störungen zu vermeiden. 7a) Die kirchliche Trauung ist zu verweigern, wenn nicht beide Verlobte getauft oder konfirmiert sind.

Anzumerken ist, das heute in der Evangelischen Kirche einige Veränderungen bei der kirchlichen Trauung eingetreten sind z.B. das es heute ausreichend ist, wenn einer der beiden Partner in der Evangelischen Kirche Mitglied ist und der Partner konfessionslos ist.

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