Schwierigkeiten mit der Ergänzungslieferung

Bei Erschließungsarbeiten am Bestand 5WV 081 Rheinischer Verband der Mitarbeiter im evangelisch-kirchlichen Verwaltungsdienst (RVM) sorgte ein Schreiben für Erheiterung. Es geht konkret um ein Schreiben an den Redaktionsausschuß des Mitteilungsblattes zur 57. Ergänzungslieferung der Vorschriftensammlung aus dem Jahr 1978. Stein des Anstoßes zur verwaltungstechnischen Handlingsfrage bildet das letzte Einlegeblatt der Ergänzungslieferung, welches wie folgt bedruckt wurde: „Nicht einordnen ! Wegwerfen !“

Nachfrage 57. Ergänzungslieferung zur Vorschriftensammlung


Dem Verfasser mangelt es nicht an Humor, ist sein Schreiben doch im Ganzen ein Potpourrie gängiger Klischees.

Rechts- und Verwaltungsvorschriften
der Ev. Kirche im Rheinland
(Vorschriftensammlung)


Ein Blick in die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Ev. Kirche im Rheinland kann hier möglicherweise eine Ursache für die Eruption der Ironie in Schriftform aufzeigen. So gibt es ein eigens in der Vorschriftensammlung eingeheftetes Blatt mit „Hinweisen für die Benutzung der Vorschriftensammlung und das Einordnen von Ergänzungslieferungen„. Hier wird unter 5. Einordnen der Ergänzungslieferungen jeder Handgriff im Detail beschrieben. Eine Fehlbedienung ist (nahezu) ausgeschlossen.

Hinweise zur Vorschriftensammlung

Gerne hätte ich das nicht! einzuordnende Blatt der Ergänzungslieferung hier aufgezeigt, welches in unserem Exemplar leider nicht vorhanden ist, da es ja ordnungsgemäß weggeworfen wurde. Die Frage, wohin, bleibt offen.

Das Einheften von Blättern mittels Ergänzungslieferungen entfällt heutzutage. Die aktuell gültige Kirchliche Rechtssammlung ist unter https://www.kirchenrecht-ekir.de/ zu finden.

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