Man vermutet es auch nicht anders: Frauen waren 1948 in kirchlichen Gremien stark unterrepräsentiert. Das Mitgliederverzeichnis der verfassungsgebenden Kirchenversammlung der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 11. bis 13. Juli 1948 in Eisenach wies lediglich drei Frauen aus. Es war zu dieser Zeit und auch einige Zeit danach unüblich, daran muss man erinnern, dass verheiratete Frauen einer Berufstätigkeit nachgingen. Die drei Frauen, zwei Vikarinnen und eine Oberin, nahmen sich neben den 144 männlichen Personen, allesamt in leitenden kirchlichen Ämtern oder in Führungspositionen der Verwaltung und der Industrie, geradezu deplatziert aus. Es blieb auch 1949 dabei. Im Kreis der 120 Mitglieder der ersten Tagung der ersten EKD-Synode in Bethel vom 9. Bis 13. Januar 1949 fanden sich ebenfalls lediglich drei Frauen.
Auf dieses Missverhältnis machte die Oberkirchenrätin Dr. Elisabeth Schwarzhaupt, promovierte Juristin und Mitarbeiterin der Kanzlei der Evangelischen Kirche in Berlin, CDU-Mitglied und spätere Bundesministerin für Gesundheit, Oberkirchenrat Heinrich Held, Mitglied des Rates der EKD, im Namen der Evangelischen Frauenarbeit in Deutschland in dem besagten Jahr 1948 aufmerksam.
Sie hielt fest, dass diejenigen Landeskirchen, die nur wenige Personen in das Leitungsgremium entsenden durften, ausschließlich Männer abordnen. Erst bei größeren Landeskirchen, denen sechs oder mehr Personen zugestanden wurden, stieg die Wahrscheinlichkeit leicht, dass eine Frau berufen wurde. Unter den sechs Mitgliedern aus dem Rheinland fand sich allerdings keine Frau.
Dieses krasse Missverhältnis unter statistischen Aspekten abzuhandeln, greift zu kurz. Für Elisabeth Schwarzhaupt war es vielmehr ein Ausdruck dafür, dass die Leistungen, die Frauen in der Kirche typischerweise erbringen, gering geschätzt werden. Sie forderte, dass das gesamte Spektrum der Tätigkeiten durch sie in den (EKD-) Synoden vertreten wird. Ihre Forderungen nehmen sich aus heutiger Sicht eher bescheiden aus:
„Wir bitten deshalb, die Frauen nicht nur etwa so wie Männerwerk und Jugendwerk durch einen oder zwei Vertreter, sondern in einer Weise zu berücksichtigen, bei der die verschiedenen Zweige des kirchlichen Lebens, in denen die Frau eine besondere Rolle spielt, mit zu Wort kommen. Insbesondere bitten wir, mindestens eine Diakonisse, eine Theologin, eine in der kirchlichen Frauenarbeit stehende Frau, eine Frau, die in kirchlicher Sozialarbeit steht und eine Frau aus dem Gebiet der kirchlichen Jugenderziehung zu berufen.“
Nebenbei bemerkt: In der ersten rheinischen Landessynode 1948 zeigte sich dasselbe Bild. Die Urliste wies bei über 200 Mitgliedern lediglich vier weibliche aus. Dies änderte sich in den nächsten Jahren auch nicht gravierend. Ein Antwortschreiben von Oberkirchenrat Heinrich Held an die Oberkirchenrätin Elisabeth Schwarzhaupt ist nicht überliefert (Archivbestand: 6HA006, Handakten Präses Heinrich Held, Nr. 409).