Archivische Kriegsvorbereitung in der Grenzregion

Rundschreiben des Evangelischen Konsistoriums der Rheinprovinz vom 8. Mai 1939 betr. Sicherung kirchlicher Archive im Kriegsfall. Aus Bestand 8SL 055B (Sammlung Anordnungen-Rundschreiben-Merkblätter).

Schon Monate bevor am 1. September 1939 der Zweite Weltkrieg begann waren die Vorbereitungen auf den Waffengang angelaufen. Von kirchlichen Stellen war dabei frühzeitig auch der Archivalienschutz in den Blick genommen worden, insbesondere in den Grenzregionen Deutschlands. Das Evangelische Konsistorium der Rheinprovinz traf bereits im Mai 1939 Vorkehrungen für die Sicherung der kirchlichen Archive im Kriegsfall.

Für die Nationalsozialisten waren vor allem die Kirchenbücher Quellen von höchster ideologischer Bedeutung, ließ sich aus ihnen doch die so genannte „arische Abstammung“ nachweisen. Deshalb ordnete man hier besondere Vorischtsmaßnahmen an. Die Kirchenbücher waren in feuersicheren Schränken unterzubringen, und der generalstabsmäßig vorbereitete Abtransport der Archivalien hatte höchste militärische Priorität. Für jeden der linksrheinischen Kirchenkreise war festgelegt, wo die Gemeindearchive im Evakuierungsfall gelagert werden sollten.

Bei Kriegsausbruch im September 1939 mussten dann die Evakuierungsplanungen in die Tat umgesetzt werden, liefen aber nicht so glatt wie vorgesehen. Beim Vorrücken französischer Truppen in das Vorfeld des Westwalls wurden Teile des Saargebiets eilig evakuiert, doch für die Bergung der wichtigsten Amts- und Kirchenbücher war keine Zeit geblieben. Dies wurde – unter Gestaposchutz – im Dezember 1939 von Kirchenarchivar Albert Rosenkranz und Konsistorialassessor Hans-Joachim Quenstedt nachgeholt.

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