Mit der Abschaffung des Zölibats durch die Reformation stellte sich für die evangelische Kirche ein ganz neues Problem – nämlich die Versorgung von Pfarrwitwen- und waisen.
Zunächst wählte man einen pragmatische Weg: der Amtsnachfolger hatte die Witwe oder Tochter des Vorgängers zu heiraten. Vielfach war das sogar die Bedingung, um eine Pfarrstelle überhaupt antreten zu können.
Ab dem 17. und vor allem im 18. Jahrhundert suchte man zunehmend andere Lösungen und fand sie in Gestalt von Pfarrwitwenkassen. Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken richtete für seine der reformierten Konfession angehörenden Pfarrer im Jahr 1722 eine solche Kasse ein. Für die lutherischen Gebiete des Herzogtums, zu denen im heutigen Gebiet der Rheinischen Kirche auch die Hintere Grafschaft Sponheim mit den Ämterm Kastellaun und Allenbach im Hunsrück sowie Trarbach an der Mittelmosel gehörte, erfolgte eine ähnliche Einrichtung im Jahr 1749.
Am 24. Dezember 1749 – pünktlich zum Weihnachtsfest – erließ Herzog Christian IV. von Pfalz-Zweibrücken eine entsprechende Verordnung. Ein gedrucktes Exemplar dieser Verordnung tauchte nun bei Ordnungsarbeiten am Archiv der evangelischen Gemeinde Lötzbeuren im Oberamt Trarbach auf. Sie legte fest, dass jeder der Kasse beitretende Pfarrer einmalig 25 Gulden und dann jährlich sechs Gulden in die Kasse einzuzahlen hatte. Ausgezahlt wurden einer Witwe jährlich 30 Gulden. Pfarrer, die in eine Pfarrstelle außer Landes wechselten, erhielten 90 % ihrer bisher geleisteten Einnahmen zurückerstattet.
Sogar ein Weihnachtsgeschenk hielt der Herzog für seine lutherischen Pfarrer bereit: Er leistete eine Art Anschubfinanzierung und ließ im letzten Paragraphen der Verordnung wissen, „daß von Unsertwegen gleich Anfangs zu dieser Cassa eine gewisse Summ beygeschossen werde“. Kein Wunder, dass Christian IV. im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken als „der gute Herzog“ in Erinnerung geblieben ist.
Das ganze Thema ist aktueller denn je, denn immer mehr Menschen geraten auch hier bei uns in die Altersarmut und das sollte jeder versuchen zu verhindern.