Kirchenzeugnisse als Quellengattung

Die junge Mademoiselle, die 1792 vom südholländischen Leiden nach Düsseldorf zieht, bringt an den Rhein eine Art kirchliches Führungszeugnis mit: Darin bescheinigen ihr die Vorsteher der wallonischen Gemeinde zu Leiden, sie habe fleißig an den Gottesdiensten und am Abendmahl teilgenommen sowie ehrsam und ohne Anstoß zu erregen („sans scandale qui nous soit connu“) in der Gemeinde gelebt. Sie sei nun der Gnade Gottes und der Gemeinschaft ihrer neuen Glaubensgeschwister in der reformierten Kirchengemeinde Düsseldorf anempfohlen.

Bestätigung und Empfehlungsschreiben, Ausweisung der Kirchenzugehörigkeit aus Bestand: AEKR 4KG 005(Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf), 17

Solche Kirchenzeugnisse wurden seit dem späten 16. Jahrhundert ausgestellt. Ältestes Beispiel in unserem Archiv ist ein Zeugnis von 1583 aus dem limburgischen Sittard, das damals zum Herzogtum Jülich gehörte. Es wurde beim Umzug nach Aachen vorgezeigt und in der Registratur der Kirchengemeinde verwahrt. Diese bislang wenig untersuchte Quellengattung bietet eine Fülle an Auswertungsmöglichkeiten.

Vor allem die frühen Zeugnisse aus dem 16.-17. Jahrhundert erlauben durch ihre Ausführlichkeit mentalitäts- und frömmigkeitsgeschichtliche Aufschlüsse. Sie dokumentieren auch die oft erstaunliche Mobilität zumindest von Teilen der Bevölkerung in der frühen Neuzeit und bilden nicht zuletzt eine komplementäre Quelle zur Familienforschung. Später werden die Texte stärker standardisiert und -zumindest im reformierten Bereich- als Formulare gedruckt. Sie wenden sich unter der Grußformel L.B.S.& O. (lectori benevolo salutem et observantiam) an den geneigten Leser. Umfängliche Bestände an Kirchenzeugnissen finden sich im Archiv der EKiR in den Gemeindebeständen Aachen, Düsseldorf, Moers und Stolberg. Aus Schwanenberg ist umgekehrt eine Aufstellung der ausgegebenen Kirchenzeugnisse erhalten. Auch in kleineren Kirchengemeinden wie Gruiten sind vor Ort oft erstaunliche Mengen überliefert.

Bestätigung und Empfehlungsschreiben, Ausweisung der Kirchenzugehörigkeit aus Bestand: AEKR 4KG 005(Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf), 17

Als 1828 in Preußen die Einführung der Konfirmationsscheine erfolgte, verloren die Kirchenzeugnisse rasch an Bedeutung. Zwar forderte die Kirchenordnung von 1835 noch die Ausstellung bzw. Einreichung von Kirchenzeugnissen beim Umzug in eine andere Gemeinde, doch konstatierte bereits die rheinische Provinzialsynode von 1853, dass dies kaum noch geschehe. Vollends resignierte dann die Provinzialsynode von 1877 vor der Realität:

„Dass ein so äußerliches Moment wie ein Kirchenzeugnis, welches keinem verwehrt werden kann, ein Kriterium der Kirchlichkeit oder einen Schutz wider unkirchliches Wesen bilde, davon hat sie sich eben so wenig wie die früheren Provinzialsynoden zu überzeugen vermocht. Dagegen hat sie sich der Erfahrung nicht verschließen können, dass eine Zeit von mehr als 40 Jahren nicht im Stande gewesen ist, die bezüglichen Bestimmungen der Kirchenordnung zur kirchlichen Sitte zu erheben, und glaubt bei dem Charakter der jetzigen Zeit und bei der gestiegenen Fluktuation der Bevölkerung nicht hoffen zu dürfen, dass das in Zukunft der Fall sein werde.“

4 Gedanken zu „Kirchenzeugnisse als Quellengattung

  1. Der Blog von Dr. Stefan Flesch über Kirchenzeugnisse macht auf eine Quellengattung aufmerksam, die auch für die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte wichtig ist. Kirchenzeugnisse sind Dokumente der Migration. 1951, ich war noch Schüler, lernte ich auf meinen Wunsch das Archiv meiner Gemeinde kennen, der damaligen evangelisch-reformierten Gemeinde Barmen-Gemarke in Wuppertal. Der Archivar, Pfarrer i. R. Adolf Lauffs, führte mich in den Raum der Immanuelskirche, der wenige Jahre später von der neuen Orgel in Anspruch genommen wurde. Am meisten fesselten den 16-, bald 17jährigen die von Lauffs bedeutendem Vorgänger Adolf Werth gesammelten Briefe von Gerhard Tersteegen. Ich konnte nicht ahnen, dass die umfangreiche Sammlung von Kirchenzeugnissen, die Lauffs mir zeigte, nur wenige Jahre später für mich besondere Bedeutung erlangen sollte. 1956 legte ich nach vier Studiensemestern an der Pädagogischen Akademie Wuppertal die Erste Volksschullehrerprüfung ab. Ich schrieb eine Examensarbeit über „Die homburgische Zuwanderung nach Wuppertal. Ein Beitrag zur Bevölkerungsgeschichte des Bergischen Landes“. Sie wurde in erweiterter Form mein erstes Buch, das der Bergische Geschichtsverein 1963 im Born-Verlag Wuppertal herausgab. Darin wurden aus der Gemarker Sammlung 148 Zeugnisse ausgewertet, die von den Pfarrern der fünf reformierten Gemeinden der Grafschaft Homburg an der Mark, Drabenderhöhe, Marienberghausen, Marienhagen, Nümbrecht und Wiehl zwischen 1752 und 1835 für 27 Frauen und 121 Männer ausgestellt worden waren. Die meisten Männer waren Maurer, die jungen Frauen Dienstmädchen. Das Kirchenzeugnis von 1752 ist der früheste Nachweis der Zuwanderung der Homburger nach Barmen überhaupt, sofern ich keine älteren Kirchenbucheintragungen übersehen habe. Zu diesen Zuwanderern gehörten auch die Vorfahren von Bundespräsident Johannes Rau, ebenso die Urgroßeltern meiner Mutter. Zwei Kirchenzeugnisse habe ich im Buch abgebildet. Das eine, 1806 von Pastor C. Hengstenberg in Nümbrecht ausgestellt, ist für Thiel Arnd Hillenbach aus dem Hof (Ortschaft) Hömel bestimmt, das andere 1828 von Pastor J. W. Schnabel in Wiehl für Johann Christian Idel vom Hof Ente. / 8. Februar 2020

  2. Wie schön hier in diesem Blog auf die Gattung der Kirchenzeugnisse zu treffen! Ich bin Archivarin im Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz in Speyer und habe beim Verzeichnen des Pfarrarchivs Kusel 199 Vorzeigebriefe gefunden, eine mir bis dahin unbekannte Archivalienart, die in Bündeln zu den Belegen von Almosenrechnungen gepackt waren. Diese Zeugnisse aus der Zeit von 1780 bis 1818 sind eine spannende Quelle der Migrationsforschung und zur soziologischen Forschung, auch können sie Lücken in der Familienforschung schließen. Ich habe bereits angefangen, die einzelnen Zeugnisse zu verzeichnen und die Namen und Berufe zu erfassen, der Großteil stammt aus der näheren Umgebung von Kusel, Ausstellungsorte sind aber auch reformierte Gemeinden in Amsterdam, Basel und Berlin. Auf unserer Homepage http://www.zentralarchiv-speyer.de ist ein besonders schöner, mit rotem Lacksiegel versehener Vorzeigebrief aus Cannstatt bei Stuttgart zu sehen. Auf einem Bündel hatte Pfarrer Hepp 1786 vermerkt: „Alte ausgeschoßene Zeugnise von Handwercksburschen und Dienstmägden, welche nicht wieder abgeholt wurden.“ Die vorgezeigten Zeugnisse garantierten ein Gastrecht in der reformierten Gemeinde in Kusel, ist es eigentlich typisch für reformierte Gemeinden oder finden sich auch Zeugnisse aus dem lutherischen Bereich?

    • Hallo Frau Kollegin,
      es ist nach unseren Beobachtungen in der Tat so, dass der reformierte Bereich quantitativ bei weitem überwiegt. Vereinzelt gibt es aber auch Kirchenzeugnisse aus lutherischen Gemeinden wie z.B. Kastellaun. Ähnliche Zahlenverhältnisse gelten für unsere westfälische Schwesterkirche.

  3. Pingback: Ausgerechnet Goethe? Ein Konfirmationsschein mit überraschendem Bildmotiv | blog.archiv.ekir.de

Schreibe einen Kommentar zu Gesine Parzich Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert