Die Macht des Schweigens – Präses Heinrich Held und die Berufung von Dozent Ernst Fuchs auf den Lehrstuhl für Neues Testament an der Universität Bonn

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Ernst Fuchs, Christentum und Sozialismus, Stuttgart 1946

Dozent Ernst Fuchs war chancenlos. Er ahnte es lange Zeit noch nicht einmal, weil er der Bekennenden Kirche angehörte, und Heinrich Held, den späteren ersten Nachkriegspräses der Evangelischen Kirche im Rheinland, kannte er aus den Tagen, als die Bekennende Kirche sich gegen die Deutschen Christen wehrte. Er wollte daher zunächst nicht wahrhaben, dass dieser ehemalige Mitstreiter vehement seine Berufung auf den Bonner Lehrstuhl für Neues Testament hintertrieb. Pikant: Eine Kirchenleitung, die die Barmer Theologische Erklärung als ihre Bekenntnisgrundlage betrachtet, verweigert einem Mitglied der Bekennenden Kirche, dem die Nationalsozialisten 1933 die Lehrbefugnis entzogen hatten, die Wiederbeilegung der „venia legendi“. Es ging allerdings noch um ein Weiteres. Plakativ ausgedrückt: Die Freiheit der theologischen Wissenschaft in Bonn endet an der theologischen Einstellung des Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Humboldt-Universität zu Berlin : Ernst Fuchs

Ernst Fuchs, am 11. Juni 1903 in Heilbronn geboren, studierte zunächst Jura. Der spontane Besuch einer Vorlesung des Exegeten Adolf Schlatter in Tübingen faszinierte ihn derart, dass er zum Theologiestudium wechselte. Eine Begegnung von Theologie, in personam Professor Rudolf Bultmann, und Philosophie, Martin Heidegger, in Marburg prägten ihn nachhaltig, und nach seinem ersten theologischen Examen promovierte er 1929 bei Bultmann über „Das Verhältnis des Glaubens zur Tat im Hermasbuch. Kurz darauf nahm er die Stelle eines Assistenten an dem Lehrstuhl des Neutestamentler Professor Karl-Ludwig-Schmidt an der Bonner Universität an. Mit einer Arbeit über „Christus und der Geist bei Paulus“ habilitierte er. Kurz nach der Machtergreifung der NSDAP entließ die Universität sowohl Fuchs als auch seinen Mentor Schmidt. Aus Solidarität zu Schmidt war er der SPD beigetreten. Die Württembergische Landeskirche, der er angehörte, berief ihn zum Pfarrer, zunächst von Großbottwar, und, weil er auch hier Angriffen der NSDAP ausgesetzt war, nach Oberaspach, wo er bis 1951 tätig war. Er schloss sich der „Kirchlich-Theologischen Sozietät“ und damit der Bekennenden Kirche an.

Nach dem Ende des 2. Weltkriegs versperrten ihm Präses Heinrich Held und Oberkirchenrat Joachim Beckmann die Rückkehr auf seinen Lehrstuhl der Universität Bonn. Die Bonner evangelisch-theologische Fakultät schlug der Kultusministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Christine Teutsch, drei Kandidaten vor, an dritter Position Ernst Fuchs. Die zwei Erstgenannten sagten ab, so dass er hätte zum Zuge kommen müssen. Die beiden Mitglieder der rheinischen Kirchenleitung lehnten ihn ab, ohne ihre „Bedenken gegen seine Lehre“ zu begründen, und zwangen die Kultusministerin einen komplett neuen Vorschlag der Universität Bonn einzuholen. An dritter Stelle platzierte die theologische Fakultät wiederum Fuchs. Wiederum blieb Ernst Fuchs übrig, und wiederum lehnte die Kirchenleitung die Besetzung des Lehrstuhls mit ihm ab. Sie bemühten Art 11 (2) des Vertrags des früheren Freistaates Preußen mit den evangelischen Landeskirchen vom 11. Mai 1931, der die Zustimmung des Präses der rheinischen Kirche vorsieht. Der Ordinarius für Systematische Theologie, Professor Hans Emil Weber, hegte den Verdacht, dass es Heinrich Held und Joachim Beckmann weniger um die Person Ernst Fuchs gehe, sondern um ihre Ressentiments gegen die sogenannte Bultmann-Schule, die biblische Texte einer „existentialen Interpretation“ unterwarf. Die beiden Kirchenleitungsmitglieder antworteten auf seine Vorhaltungen nicht, und schwiegen auch auf eine entsprechende Anfrage eines weiteren Ordinarius der Bonner Fakultät, Ernst Bizer. Der Streit eskalierte, als die Kultusministerin den Vorschlag zurückzog, ohne die Voten der anderen Landeskirchen einzuholen.

Präses Heinrich Held und Oberkirchenrat Beckmann versuchten, das Problem auszusitzen. Ernst Fuchs, in Unkenntnis darüber, was ihm vorgeworfen wurde, schlug ein Kolloquium vor und benannte als seine Vertrauensleute den ehemaligen Dekan der Bonner Fakultät, Heinrich Schlier, und den Tübinger Ordinarius Otto Michel. Präses Held reagierte nicht. Auch der Hinweis von Ernst Fuchs, dass sie gemeinsam im Reichsbruderrat gegen die Deutschen Christen gekämpft hatten, konnte das Schweigen von Präses Held nicht brechen, auch nicht sein Bericht, wie ihm die Nationalsozialisten 1933 die Lehrbefugnis entzogen. Ernst Fuchs war in Tübingen nicht unumstritten, dass aber ein Vertreter ihrer Fakultät aufgrund seiner Lehre abgelehnt wurde, ging ihnen zu weit. Sie intervenierten. Präses Held blieb stumm.

Ende Februar forderte das Kultusministerium die rheinische Kirchenleitung auf, ein „Gutachten“ zu erstellen, das die Ablehnung von Ernst Fuchs begründen sollte. Die Bonner Fakultät unterstützte die Ministerin. Mitte März 1950 kam es zu einem Gespräch zwischen Vertretern der Landesregierung, der rheinischen Kirchenleitung und der Bonner Fakultät. Präses Held geriet unter Druck und bat die Professoren Wilhelm Brandt, Bethel, und Karl Heinrich Rengstorf, Kloster Loccum, Oberkirchenrat Beckmann bei der Erstellung des Gutachtens beiseite zu stehen, ohne selbst zu formulieren. Beschluss Nr. 17 der Kirchenleitungssitzung vom 14. Juli 1950 billigte das „Gutachten über Dozent D. Ernst Fuchs, Tübingen“ mit geringfügigen Abänderungen. Es wurde gedruckt und an die Pfarrer der Rheinischen Kirche verteilt: „Die Lehre von E. Fuchs ist entscheidend geprägt durch die theologische Arbeit Bultmanns. Gegenüber den Grundpositionen dieser Theologie erhebt sich für uns die Frage, ob sie mit der evangelischen Lehre und dem Bekenntnis der christlichen Kirche übereinstimmen.“ Das Gutachten schließt:

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Gutachten der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland über den Tübinger Dozenten Ernst Fuchs, 1950

„Wir würden ‚Bedenken gegen die Lehre‘ nicht geltend machen, wenn wir nicht der Überzeugung wären, dass die Lehre, die sich in der theologischen Arbeit dieses Mannes ausspricht, mit der Heiligen Schrift und der Lehre der altkirchlichen wie reformatorischen Bekenntnisse nicht vereinbar ist, da sie die Grundlagen des biblischen Zeugnisses von dem Heilshandeln Gottes in Christus antastet und ihrer Substanz beraubt, indem sie das Heilsgeschehen nicht als Gottes Handeln in der Geschichte mit dem Menschen von Gott her versteht, sondern es mit den Begriffen der Existenz-philosophie vom Menschen her zu interpretieren sucht und es damit grundlegend verwandelt.“ Letztlich kritisieren sie, dass die Ausdrucksweise von Ernst Fuchs „überaus schwierig ist, so dass man große Mühe hat zu verstehen, was er eigentlich meint.“ Glücklich kann sich derjenige schätzen, der sich klar und deutlich auszudrücken vermag.

Der Dekan der Tübinger theologischen Fakultät blieb hartnäckig. Er monierte, dass die Kirchenleitung nicht auf das Gesprächsangebot von Ernst Fuchs eingegangen ist. Er ging noch einen Schritt und warf, nunmehr als Präsident des Fakultätentages der Evangelisch-Theologischen Fakultäten der rheinischen Kirchenleitung vor, dass Vetorecht zu missbrauchen. Präses Held versuchte auch diesen Vorstoß auszusitzen, musste jedoch letztlich einer Aussprache mit dem Fakultätenrat in Berlin zustimmen. Im Oktober 1953 wurde Ernst Fuchs vollständig rehabilitiert. Präses Held entschuldigte sich mit der Bemerkung, dass Ernst Fuchs „in der Eigenwilligkeit seiner Sprache“ schwer verständlich sei. Einen Lehrstuhl in Bonn erhielt Ernst Fuchs dennoch nicht. 1955 nahm er eine Berufung an die Kirchliche Hochschule nach Berlin an und anschließend, von 1961 bis 1970 lehrte er an der Universität Marburg. Hier begegnete er Rudolf Bultmann, mit dem er sich in kritischer Weise über den „historischen Jesus“ auseinandersetzte.

Archivbestände: AEKR 6HA006 (Präses Heinrich Held), Nr. 221; AEKR, 1OB017 (Sachakten LKA), 11-12-11

Literatur: Ernst Fuchs, Christentum und Sozialismus, Stuttgart 1946; Evangelische Kirche im Rheinland, Die Kirchenleitung, Gutachten über Dozent D. Ernst Fuchs, Tübingen, Düsseldorf 1950; Joachim Conrad, „Bedenken wegen seiner Lehre…“ Der Fall Fuchs in der rheinischen Kirche, in: Monatshefte für Evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes, 53. Jg., 2004, S.437-451

Ein Gedanke zu „Die Macht des Schweigens – Präses Heinrich Held und die Berufung von Dozent Ernst Fuchs auf den Lehrstuhl für Neues Testament an der Universität Bonn

  1. Zum Verhältnis des Assistenten Ernst Fuchs zu seinem Prof. Karl Ludwig Schmidt in 1933 wäre Einiges zu ergänzen. Fuchs, vielleicht in Angst um seine Stelle, hisste wenige Tage nach Pfingsten 33 vor seiner Wohnung eine schwarz weiß rote Fahne mit vermutlich srlbstgebadteltem Hakenkreuz in der Mitte. Fuchs versuchte auf Kosten Schmidts seine Stelle zu retten. Siehe dazu: Andreas Mühling, Es hat diese Aussprache nun doch ihren Sinn.
    In Theologische Zeitschrift Jg. 49.1993, Heft 4, s. 353 bis 364., zu Fuchs besonders S. 357 und Anm. 14, 15

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