Im Zweiten Weltkrieg wurde auch der Abendmahlswein rationiert

In Deutschland wurde schon vier Tage vor dem Beginn des Zweiten Weltkrieges der Bezug von Lebensmitteln, Benzin und wenig später von Kleidung rationiert und es wurden entsprechende Lebensmittelmarken und Bezugsscheine ausgegeben. Dass auch der Wein für die Feier des Abendmahls in den Kirchen nicht mehr im gewohnten Umfang zur Verfügung stand, überrascht dann eigentlich nicht.

Barocker Abendmahlskelch von 1750, fotografiert von Angelo Steccanella

In der zum Thema „Austeilung des heil. Abendmahls“ angelegten Sachakte im Archivbestand 1OB 002 (Nr. 711) wird der Notstand bei der Versorgung mit Wein erstmals im März 1942 thematisiert. Die Kirchenkanzlei der Deutschen Evangelischen Kirche teilt in einem Erlass mit, dass die „Fühlungnahme mit der Hauptvereinigung der deutschen Weinbauwirtschaft ergeben hat, dass eine zentrale Regelung der Frage nicht möglich ist.“ Da eine Zwangsbewirtschaftung des Weines nicht eingeführt sei, könne auch kein Kontingent z.B. für kirchliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Es stünde weniger als die Hälfte der früheren Menge für den zivilen Bedarf zur Verfügung. Einem anderen Schreiben ist zu entnehmen, dass besonders die Landeskirchen, in deren Gebiet keine Weinanbaugebiete liegen, große Versorgungsschwierigkeiten hatten.

Im Herbst 1942 wurde der Weinverkauf neuen Regeln unterworfen und auch hierfür Bezugsmarken eingeführt; für die Abwicklung war der Weinbauwirtschaftverband Rheinland in Bonn zuständig. Die Auslieferung des Weins erfolgte durch die Weingroßkellerei Trierer Bürgerverein 1864 AG. Ein Verteilungsplan aus dem Frühjahr 1943 umfasste für die Kirchenkreise im nördlichen Rheinland 2.600 Flaschen; so sollten nach Wuppertal-Barmen und Duisburg je 200 Flaschen, nach Düsseldorf 250 und nach Essen 410 Flaschen geliefert werden. Leergut in der Anzahl der bezogenen Flaschen musste zurückgesandt werden.

Zuteilung von Abendmahlswein, Rundverfügung vom 20.12.1943; aus Bestand: AEKR Düsseldorf 1OB 002 (Konsistorium der Rheinprovinz), Nr.711 und 712

Zuteilung von Abendmahlswein, Rundverfügung vom 20.12.1943; aus Bestand: AEKR Düsseldorf 1OB 002 (Konsistorium der Rheinprovinz), Nr.711 und 712

 

In der hier wiedergegebenen Verfügung des Konsistoriums vom 2. Februar 1944 wird dieses Verfahren beschrieben. Außerdem wird „äußerste Sparsamkeit beim Verbrauch zur Pflicht“ gemacht. Auf die Dauer werde es sich nicht umgehen lassen, eine Verdünnung mit Wasser vorzunehmen; der Wein sei möglichst sicher unterzubringen.

Einem Schreiben des Superintendenten des Kirchenkreises Trier vom 20.10.1944 ist zu entnehmen, dass sich in Trier ein Wein-Reservekontingent des Konsistoriums von annähernd 750 Flaschen befand, dass das Kriegsende auch überstanden hat (Schreiben vom 9. Juni 1945).

 

 

Abendmahlswein Aufhebung der Zwangsbewirtschaftung, aus Bestand: AEKR Düsseldorf 1OB017 (Landeskirchenamt), 1153

Abendmahlswein Aufhebung der Zwangsbewirtschaftung, aus Bestand: AEKR Düsseldorf 1OB017 (Landeskirchenamt), 1153

 

Dieses Dokument gibt darüber Auskunft, dass im August 1948 bereits die Zwangsbewirtschaftung des Weins aufgehoben war. Die Kirchengemeinden „konnten sich den Abendmahlswein fortab wieder im freien Handel beschaffen.“

2 Gedanken zu „Im Zweiten Weltkrieg wurde auch der Abendmahlswein rationiert

  1. Sehr interessanter Artikel. Hoffe Sie veröffentlichen in regelmäßigen Abständen solche Artikel dann haben Sie eine Stammleserin gewonnen. Vielen dank für die Informationen.

    Gruß Anna

    • Hallo Anna, vielen Dank für Ihr freundliches Feedback auf meinen Beitrag. Am kommenden Montag erscheint mein nächster Artikel, vielleicht schauen Sie mal rein?

      Grüße, Ulrich Dühr

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