Warum sind die rheinischen Superintendenten geborene Mitglieder der Landessynode?

Wenn vom 12. bis 16. Januar 2020 die 73. Rheinische Landessynode tagt, dann wird möglicherweise auch ein Thema zur Sprache kommen, das schon ein Jahr zuvor im Zusammenhang mit Überlegungen zur Verkleinerung der Landessynode die Gemüter bewegt hatte – die Frage nämlich, ob es gerechtfertigt ist, dass alle rheinischen Superintendenten qua Amt automatisch Mitglieder der Landessynode sind. Eine von der Kirchenleitung eingesetzte Arbeitsgruppe konnte keine theologische Begründung für diese Regelung finden und sah ihre Ursprünge „in der preußischen konsistorialen Verwaltung“. Doch ist dies tatsächlich so? Es ist reizvoll, dieser Thematik anhand der Protokolle der Rheinischen Provinzialsynoden des 19. Jahrhunderts nachzugehen.

Deckblatt und erste Seite des Protokolls der Provinzialsynode der Provinz Großherzogtum Niederrhein vom 20. bis 26. April 1819. Da im Kirchenkreis Saarbrücken damals drei Superintendenten amtierten und im Kirchenkreis Kreuznach zwei, wurden aus diesen Kirchenkreisen keine weiteren Pfarrer zur Synode zuzgezogen. Die Kirchenkreise Trarbach, Sobernheim, Wied, Koblenz, Aachen, Altenkirchen, Braunfels, Wetzlar und Simmern waren mit dem Superintendenten und je einem weiteren Pfarrer vertreten. (AEKR Boppard, Bestand Kirchenkreis Koblenz, Reg.-Nr. 06-1-2)

1817 hatte der preußische König in allen Provinzen die Einberufung von Provinzialsynoden angeordnet. Auch in den damals noch zwei rheinischen Provinzen Jülich-Kleve-Berg und Großherzogtum Niederrhein traten daraufhin im November 1818 bzw. im April 1819 Provinzialsynoden zusammen, die freilich nur aus den vom König ernannten Superintendenten und einer weiteren Anzahl von Pfarrern, nicht jedoch aus Laienvertretern bestanden. Diese Zusammensetzung entsprach allerdings in keiner Weise der presbyterial-synodalen Tradition von Rheinland und Westfalen, in der das Prinzip der gemeinschaftlichen Beratungen von Theologen und Nichttheologen sowie das Wahlprinzip einen hohen Stellenwert hatten.

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Mit Henrike Tetz wurde erstmals eine Superintendentin zur Oberkirchenrätin gewählt

Pfarrerin Henrike Tetz, Wahl zur neuen Leiterin der Abteilung 3 „Erziehung und Bildung“ im Düsseldorfer Landeskirchenamt, Landessynode 2018, Foto: EKiR/Hans-Jürgen Vollrath

Am Donnerstag, 11.01.2018, wählte die Landessynode der Ev. Kirche im Rheinland die Superintendentin des Kirchenkreises Düsseldorf, Pfarrerin Henrike Tetz, als hauptamtliches Mitglied der Kirchenleitung (KL) zur Nachfolge von Oberkirchenrat Klaus Eberl. Damit wurde erstmals eine Superintendentin hauptamtliches Mitglied der Kirchenleitung; die bisherigen Oberkirchenrätinnen, Gisela Vogel, Petra Bosse-Huber und Barbara Rudolph, hatten das Amt einer Superintendentin nicht bekleidet.

Harney, Rudolf, Pfarrer, Oberkirchenrat, Mitglied der 1. Kirchenleitung (KL), 1932, aus Bestand: AEKR Düsseldorf 8SL 046 (Bildarchiv), 10_0110

Es stellte sich mir die Frage, ob denn in der Vergangenheit einer der Düsseldorfer Superintendenten zum Oberkirchenrat berufen worden ist? Immerhin ist Düsseldorf einer der großen Kirchenkreise der Landeskirche. Ich hatte einen Namen im Kopf, nämlich Superintendent Rudolf Harney (Nachlass im Bestand des Archivs), ganz am Anfang der Geschichte unserer Landeskirche nach 1945: Er wurde im Mai 1945 Mitglied der Vorläufigen Kirchenleitung als Repräsentant des Provinzialkirchenrates von 1932. Die Provinzialsynode 1946 bestätigte die Mitglieder der Vorläufigen KL, die „in Ausübung und für die Dauer des Amtes … die Amtsbezeichnung ‚Oberkirchenrat‘ “ führten. 1949 trat Harney bei den ersten Wahlen zur Kirchenleitung der neuen Landeskirche nicht mehr an, weil seine Pensionierung bevorstand. Harney ist also ein Sonderfall.

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