Einreisegenehmigung für Generalsuperintendent Stoltenhoff in das Saargebiet 1934

„Die Einreise in das Saargebiet (nach Fechingen) für Herrn D. Stoltenhoff, ehemaliger Generalsuperintendent der Rheinprovinz (1 Person) wird hiermit gemäß Verordnung der Regierungskommission vom 25.10.1933 für die Zeit vom 15.9. bis zum 17.9.1934 genehmigt.“

Saarbrücken, den 10. Sept. 1934 Der Leiter des Verkehrswesens

Einreisegenehmigung in das Saargebiet f. Generalsuperintendent Ernst Stoltenhoff, 10.09.1934, Fechingen. Aus Bestand: AEKR 6HA 001(Generalsuperintendent Ernst Stoltenhoff), 506

Bei einer Recherche in den Handakten des ehemaligen Generalsuperintendenten der Rheinprovinz, D. Ernst Stoltenhoff, (Bestand 6HA 001 Nr. 506) fiel mein Blick auf dieses Formular, dass diesem die Einreise in das Saargebiet nach Fechingen gestattet. Für einen Moment stutzte ich: Eine Einreisegenehmigung für eine Reise innerhalb des Kirchengebietes der Rheinprovinz? Dann wurde mir klar, dass dieses mit dem Status der Saarregion nach dem Ersten Weltkrieg zusammenhängt.

Durch den Versailler Vertrag wurde 1920 erstmals eine eigenständige Verwaltungseinheit an der Saar geschaffen. Diese umfasste die Stadt Saarbrücken, die Kreise Saarbrücken, Ottweiler und Saarlouis und Teile der Kreise Merzig und St. Wendel (alle vorher zu Preußen gehörig) sowie bayerische Gebietsteile der Bezirksämter St. Ingbert, Homburg und Zweibrücken. Nach Artikel 49 des Vertrages wurde dieses „Saargebiet“ für 15 Jahre dem Völkerbund als Treuhänder unterstellt. Eine Regierungskommission mit französischer Beteiligung übte die Verwaltung aus. Eine Zollgrenze zum Deutschen Reich beeinträchtigte den Alltag der Menschen in der nun geteilten Region.

Generalsuperintendent Stoltenhoff war oberster geistlicher Repräsentant der evangelischen Kirche in der Rheinprovinz und war viel in den Kirchengemeinden unterwegs. So wurde er auch von dem Fechinger Pfarrer Hans-Ludwig Kulp (1903-1961, in Fechingen 1932-1936) zum 25jährigen Bestehen der Frauenhilfe der Gemeinde eingeladen.

Programm der Evangelischen Frauenhilfe Fechingen zur Festversammlung am 16.09.1934. Aus Bestand: AEKR 6HA 001(Generalsuperintendent Ernst Stoltenhoff), 506

Kulp bat Stoltenhoff, den Festgottesdienst zu halten und „abends [zur] Nachfeier in dem primitiven Wirtshaussälchen unseres Dorfes“ zu Gast zu sein. Interessant ist die folgende Positionierung in dieser Zeit des „Kirchenkampfes“, Kulp schreibt: „Wir würden uns über eine Zusage sehr freuen; denn wir kennen Sie, hochverehrter Herr Generalsuperintendent. Die neuen Größen kennen wir nicht und lieben wir nicht und brauchen wir nicht.“ Stoltenhoff war zu dieser Zeit noch im zwangsweisen Ruhestand (seit 01.04.1934), bevor er am 25.05.1936 in sein Amt wiedereingesetzt wurde.

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Kirchenarchivar Rosenkranz im Kriegseinsatz

In einer Akte des Rheinischen Konsistoriums finden sich zwei Berichte zu ein und derselben Dienstreise, die mentalitätsgeschichtlich aufschlussreiche Zeitdokumente bilden.

Saargebiet: Kartenausschnitt, Hrsg. vom Landeskirchenarchiv Düsseldorf 1960

Saargebiet: Kartenausschnitt, Hrsg. vom Landeskirchenarchiv Düsseldorf 1960

Während des Polenfeldzugs 1939 wurden große Teile der Bevölkerung im Saargebiet evakuiert und französische Truppen besetzten im Warndt bei Saarbrücken das Vorfeld des Westwalls. Ende Oktober zogen sich die Franzosen wieder zurück. Die Pfarrhäuser und Gemeindeämter der betroffenen Zone waren nur eilig verschlossen worden, für die Bergung der wichtigsten Amts- und Kirchenbücher oder auch der Abendmahlsgeräte war keine Zeit verblieben. Dies sollte Provinzialkirchenarchivar Rosenkranz nun im Auftrag des Konsistoriums nachholen. Vom 7.-9. Dezember 1939 bereiste er das geräumte Saargebiet; die Gestapo in Ottweiler stellte hierzu auf Weisung von Berlin einen Dienstwagen und zwei Beamte zur Verfügung. Weiterlesen