„…durch unvorhergesehene Umstände vereitelt…“ – Kreissynoden in St. Goar 1818/19 ohne Teilnehmer aus dem nördlichen Kirchenkreis Koblenz

Pfarrer Schöler von Remagen geriet Ende Februar 1818 in eine peinliche Situation: Schon über zwei Monate amtierte Friedrich Oertel als erster Superintendent des neugebildeten Kirchenkreises Koblenz und Schöler hatte weder die ersten beiden „hochgeschätzten Rundschreiben Ew. Hochwürden beantwortet, welches doch Pflicht und Wohlstand strenge gefordert hätten“, noch diesem gegenüber seiner Freude Ausdruck verliehen, „daß unsere hohe, weise Regierung uns einen so würdigen Geistlichen, von dem mir in jedem Betreffe schon so viel rühmliches gesagt wurde, an die Spitze unserer jetzigen Synode stellte.“ Und jetzt verpasste er zu allem Übel auch noch die erste Kreissynode, bei der er doch Oertel persönlich kennenlernen und zum Amtsantritt hatte gratulieren wollen. Zerknirscht gestand Schöler ein, dass der Superintendent „nicht die vortheilhafteste Meinung von mir erhalten müsse“.

Schreiben Pfarrer Schölers an Superintendent Oertel vom 24. Februar 1818; aus Bestand: AEKR Boppard 3MB 009B Kirchenkreis Koblenz I Oe 1,5

In diese missliche Lage hatten Schöler jedoch auch „unvorhergesehene Umstände“ manövriert. Hintergrund war die enorme räumliche Ausdehnung des Kirchenkreises Koblenz, der 1817 aus gleich drei großen Landkreisen – Ahrweiler, Koblenz und St. Goar – gebildet worden war, da, wie das Koblenzer Konsistorium zurecht konstatierte, „die protestantischen Pfarreien in den Kreisen des linken Rheinufers sehr unverhältnismäßig vertheilt sind“. Noch dazu hatte die preußische Regierung als Tagungsort der Kreissynode nicht, wie vom Konsistorium vorgeschlagen, das zentral gelegene Koblenz, sondern St. Goar tief im Süden des Kirchenkreises bestimmt, wo ein Großteil der Kirchengemeinden lag. Dies isolierte die weit nördlich gelegenen Gemeinden noch zusätzlich, denn konnte man die Kreissynode von den südlichen Gemeinden aus innerhalb einer halben bis maximal dreieinhalb Stunden erreichen, war man von Koblenz, Bendorf oder Winningen aus bereits sieben bzw. acht Stunden unterwegs, und für die beiden nördlichsten Gemeinden Oberwinter und Remagen musste – bei guten Straßenverhältnissen – mit einer Reisezeit von 14-15 Stunden gerechnet werden.

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Eheordnung für die Synode Simmern

Eheordnung für die Synode Simmern Proklamation, 1873, AEKR Boppard, Sammlung Reinhard Schmidt (Unverzeichnet)

Abkündigung einer Eheordnung

In der unverzeichneten Sammlung von Dr. Reinhard Schmidt in der Evangelischen Archivstelle in Boppard, fand sich eine Eheordnung für die Synode Simmern von 1873. In der Proklamation finden sich folgende interessante Passagen (auszugsweise Wiedergabe): 2) Bei der Fürbitte im Gottesdienst sind die Ausdrücke „ehelich lediger Sohn“, „ehelich ledige Tochter“, ebenso wie die Worte „Herr, Fräulein, Jungfrau weg zu lassen. 10) Das Recht Widerspruch gegen die Trauung ein zulegen, ist nach der 3. Abkündigung nicht mehr möglich.

Trauung: 6) Bei Hochzeiten in der Passionszeit sind lärmende Störungen zu vermeiden. 7a) Die kirchliche Trauung ist zu verweigern, wenn nicht beide Verlobte getauft oder konfirmiert sind.

Anzumerken ist, das heute in der Evangelischen Kirche einige Veränderungen bei der kirchlichen Trauung eingetreten sind z.B. das es heute ausreichend ist, wenn einer der beiden Partner in der Evangelischen Kirche Mitglied ist und der Partner konfessionslos ist.

Kirchliche Gemeindemanager um 1900

Pfarrer als Gemeindemanager um 1900, aus Bestand: AEKR Boppard

Pfarrer als Gemeindemanager um 1900, aus Bestand: AEKR Boppard

Zu viel Bürokratie, zu wenig Seelsorge – unter dieser Last stöhnen heute zahlreiche Pfarrerinnen und Pfarrer. Gerne wird dann die „gute alte Zeit“ vor fünfzig oder gar hundert Jahren beschworen, als sich der Gemeindepfarrer, frei von bürokratischen Schikanen vorgesetzter Behörden, noch mit voller Hingabe seinem eigentlichen Geschäft der Verkündigung und der Seelsorge widmen und die wenigen Verwaltungsaufgaben gleichsam en passant erledigen konnte. Doch bei dieser Vorstellung handelt es sich – wieigentlich immer, wenn die Erinnerung an eine angeblich unbeschwerte Vergangenheit gegen die schnöde Gegenwart ins Feld geführt wird – um ein idealtypisches Klischee, das mit der Realität nur wenig zu tun hat. Auf beeindruckende Weise macht das ein Fund deutlich, der jetzt bei Ordnungsarbeiten am Archivbestand des ehemaligen Kirchenkreises Trarbach auftauchte. Weiterlesen

Synodalprotokolle als Quellen der regionalen und lokalen Kirchengeschichte

Sitzungsberichte der Convente der Reformierten Klever Classis von 1671 bis 1719, bearb. v. H. Kleinholz u. M. Knieriem

Sitzungsberichte der Convente der Reformierten Klever Classis von 1671 bis 1719, bearb. v. H. Kleinholz u. M. Knieriem

Protokolle wurden schon vor Jahrhunderten verfasst, um Verhandlungsergebnisse schriftlich festzuhalten. Meist wurden und werden diese zu Beginn der nächsten Zusammenkunft des Gremiums genehmigt und bilden so eine wichtige historische und rechtliche Quelle. Im kirchlichen Bereich sind Protokolle der Verhandlungen der Synoden oder der Sitzungen der Presbyterien und Konsistorien verbreitet.

Auch im Gebiet unserer rheinischen Kirche sind ganze Serien von Protokollen überliefert; diese beginnen teilweise bereits im späten 16. Jahrhundert. Eine größere Tradition zum Führen von Protokollen gab es im Bereich der reformierten Gemeinden oder deren Synoden.

Sitzungsberichte der Convente der Reformierten Klever Classis von 1671 bis 1719

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1914: Die evangelischen Pfarrer fordern ihren Dienst als Seelsorger an der Front

Professor Wilhelm Goeters als Militärgeistlicher AEKR Düsseldorf 7NL 019 (Nachlass Wilhelm Goeters), Nr. 36

Professor Wilhelm Goeters als Militärgeistlicher, AEKR Düsseldorf 7NL 019 (Nachlass Wilhelm Goeters), Nr. 36

Neu in den Bestand der Archivbibliothek aufgenommen wurde eine Druckschrift mit dem wenig aussagekräftigen Titel „Dringlicher Antrag der beiden Pastoralkonferenzen der Kreissynoden Düsseldorf und Niederberg an die Ende November 1914 in Neuwied tagende 32. Rheinische Provinzialsynode“; der Druck umfasst 15 Seiten. Der Text beginnt mit dem Antrag: „Hochwürdige Provinzialsynode wolle wenn möglich noch im Benehmen mit der westfälischen Schwestersynode und unter empfehlender Mitteilung des Beschlusses an alle übrigen Provinzial- und Bezirkssynoden in Preußen beschließen, daß der preußischen Generalsynode der dringende Antrag unterbreitet werde, alsbald nach Beendigung des jetzigen Krieges die durchgreifende Neuregelung des Heeresdienstes der evangelischen Theologen Weiterlesen