Oberkirchenrat Dr. Nikolaus Becker – Herr über die Finanzen der rheinischen Kirche

Bei der Bearbeitung der Akten, die im Landeskirchenamt über das frühere Film Funk Fernseh Zentrum (FFFZ) in Düsseldorf geführt wurden, fielen mir drei Fotos einer Polaroid-Sofortbildkamera in die Hände. Diese zeigen Oberkirchenrat Dr. h.c. (H) Nikolaus Becker vermutlich im Jahr 1990 bei der Unterzeichnung des Vertrages über den Bau des FFFZ. Auf dem Poster an der Wand über Becker sind Ansichten des geplanten Gebäudes abgebildet.

Oberkirchenrat Nikolaus Becker bei der Vertragsunterzeichnung des FFFZ Neubaus, 1990 Fotograf: unbekannt Ort: Düsseldorf Signatur: AEKR 8SL046 (Bildarchiv), 011_0170OKRNikolausBecker

Über theologisches Leitungspersonal unserer Landeskirche haben wir schon oft in diesem Blog berichtet, über einen Juristen aus der Kirchenleitung noch nicht. Wer war also Oberkirchenrat Dr. Nikolaus Becker? Er wurde am 18.11.1929 in Stettin als Sohn des Versicherungsdirektors Arthur Becker und seiner Frau Hildegard geboren. Der Vater fiel bereits am 21. Januar 1940 als Offizier der Kriegsmarine. Mit 15 Jahren wurde Becker im Februar 1945 zu einer Panzerabwehreinheit der Hitlerjugend eingezogen, machte deren Rückzug durch Pommern mit und konnte vor dem Einmarsch der Russen von Rügen aus nach Dänemark übersetzen. Dort war er eineinhalb Jahre in englischer Kriegsgefangenschaft. Nach dem Abitur in Hamburg nahm er 1948 das Studium der Theologie auf.

Seinen weiteren Werdegang schildert die Mitgliederzeitschrift „Evangelisch“ der EKiR nach seiner Wiederwahl als Oberkirchenrat in Heft 1/1989 wie folgt:

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Geburtsurkunde der Evangelischen Kirche im Rheinland wieder aufgetaucht

Heute vor 75 Jahren, am 15. Mai 1945, trafen sich um 10 Uhr vormittags im Dienstgebäude des Konsistoriums in der Düsseldorfer Inselstraße sechs führende Persönlichkeiten des rheinischen Protestantismus. Stundenlang feilten sie an der abschließenden Redaktion eines wegweisenden Dokuments zur zukünftigen Gestalt der Evangelischen Kirche im Rheinland, das sie präzise um 13:30 Uhr unterzeichneten. Es trug den etwas sperrigen Titel „Vereinbarung zur Wiederherstellung einer bekenntnisgebundenen Ordnung und Leitung der Evangelischen Kirche der Rheinprovinz„.

Eine bislang unbekannte Ausfertigung dieser kirchlichen Verfassungsurkunde ist jetzt an unerwarteter Stelle aufgetaucht. Sie werden sich vielleicht auch fragen, was der Sieg des heiligen Michael über den Drachen auf dem Gemälde von Hans Thoma mit der künftigen Kirchenleitung zu tun hat?

Festkalender von Hans Thoma, Verlag von E. A. Seemann, Leipzig. Mappe mit 31 farbigen Tafeln.
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April Challenge #Archive30 – Tag 19: Handwriting

Stellungnahme von OKR Erich Dalhoff – Neuordnung des Landesbeamtenrechts, 1954, Konzept und Reinschrift,  aus Bestand AEKR 1OB 017 (Landeskirchenamt Sachakten 1: Az. 11-13), 615

Es sind nicht nur die Schriften der frühen Neuzeit oder stenografische Mitschriften die Archivarinnen und Archivare bisweilen vor große Herausforderungen stellen. Auch die handschriftlichen Konzepte vieler Mitarbeitender des Landeskirchenamtes, wie sie sich zuhauf in den Sachakten der Jahre 1948 bis 1971 finden, sind äußerst mühsam zu entziffern.

Dalhoff, Erich, Dr., Konsistorialrat jur., Oberkirchenrat
Foto: Hans Lachmann; Bestand: AEKR 8SL 046 (Bildarchiv), 010_0080

Eine besonders harte Nuss ist dabei die Handschrift von Oberkirchenrat Dr. Erich Dalhoff. Er war von 1947 bis 1976 als Jurist im Landeskirchenamt tätig, seit 1962 hauptamtliches Mitglied der Kirchenleitung und ab 1971  juristischer Dirigent und maßgeblich an der Gesetzgebung der noch jungen rheinischen Landeskirche beteiligt.

Glücklicherweise sind den meisten Konzepten fertige Reinschriften von geübten Mitarbeitenden Dalhoffs beigefügt.

Mit Henrike Tetz wurde erstmals eine Superintendentin zur Oberkirchenrätin gewählt

Pfarrerin Henrike Tetz, Wahl zur neuen Leiterin der Abteilung 3 „Erziehung und Bildung“ im Düsseldorfer Landeskirchenamt, Landessynode 2018, Foto: EKiR/Hans-Jürgen Vollrath

Am Donnerstag, 11.01.2018, wählte die Landessynode der Ev. Kirche im Rheinland die Superintendentin des Kirchenkreises Düsseldorf, Pfarrerin Henrike Tetz, als hauptamtliches Mitglied der Kirchenleitung (KL) zur Nachfolge von Oberkirchenrat Klaus Eberl. Damit wurde erstmals eine Superintendentin hauptamtliches Mitglied der Kirchenleitung; die bisherigen Oberkirchenrätinnen, Gisela Vogel, Petra Bosse-Huber und Barbara Rudolph, hatten das Amt einer Superintendentin nicht bekleidet.

Harney, Rudolf, Pfarrer, Oberkirchenrat, Mitglied der 1. Kirchenleitung (KL), 1932, aus Bestand: AEKR Düsseldorf 8SL 046 (Bildarchiv), 10_0110

Es stellte sich mir die Frage, ob denn in der Vergangenheit einer der Düsseldorfer Superintendenten zum Oberkirchenrat berufen worden ist? Immerhin ist Düsseldorf einer der großen Kirchenkreise der Landeskirche. Ich hatte einen Namen im Kopf, nämlich Superintendent Rudolf Harney (Nachlass im Bestand des Archivs), ganz am Anfang der Geschichte unserer Landeskirche nach 1945: Er wurde im Mai 1945 Mitglied der Vorläufigen Kirchenleitung als Repräsentant des Provinzialkirchenrates von 1932. Die Provinzialsynode 1946 bestätigte die Mitglieder der Vorläufigen KL, die „in Ausübung und für die Dauer des Amtes … die Amtsbezeichnung ‚Oberkirchenrat‘ “ führten. 1949 trat Harney bei den ersten Wahlen zur Kirchenleitung der neuen Landeskirche nicht mehr an, weil seine Pensionierung bevorstand. Harney ist also ein Sonderfall.

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