Soziale Fürsorge im 16. Jahrhundert

Ausstellung Anvertraute Zeit 1535

1535 – Armenfürsorge; Armenordnung der Evangelisch reformierten Gemeinen in dem Herzogtum Berg

Die evangelischen Kirchenordnungen der frühen Neuzeit enthielten von Beginn an Regelungen zur Armenfürsorge. Dieses Thema haben wir in unserer Online-Ausstellung „Anvertraute Zeit“ illustriert. Ähnlich wie in dem Beispiel aus Aachen 1579 wurden jährlich die Einnahmen- und Ausgabenrechnungen der Armenkasse gelegt. Die Einnahmen rekrutierten sich aus Vermächtnissen, Schenkungen, Stiftungen und Bußgeldern, wobei das angesammelte Kapital durch geschickte Kreditvergaben noch gemehrt werden konnte. „Fremde Bettler“ fanden bei der Verteilung zumeist keine Berücksichtigung; als Idealtyp wurde ihnen der ortsansässige, fromme, arbeitsame und unverschuldet in Not geratene Arme gegenüber gestellt.

Das gesiegelte Testament der Aachener Eheleute Laurents und Feyen von Eiss aus dem Jahr 1597 illustriert das Finanzierungssystem. Beide sind an der in der Stadt grassierenden Pest erkrankt und vermachen den Armen der reformierten Kirchengemeinde 100 Taler, da sie keine Leibeserben haben und ihr Onkel bereits von der Armenkasse unterhalten wird.

Eine weitere Einnahmequelle bildete der anlässlich der Reformation eingezogene Klosterbesitz. In Meisenheim am Glan wurden 1535 die nicht mehr benötigten liturgischen Gewänder und Alben an Bedürftige unentgeltlich verteilt bzw. an Bessergestellte verkauft. Die Verteilungsliste findet sich mitte links auf der Ausstellungstafel: „Des tauben Clasen Stieftochter, ist lame“ erhielt dabei ein altes grünes Messgewand .

Letzte Station Armenhaus: Zeugnisse des reformierten Armenwesens in Düsseldorf

Inventarliste der Margaretha van Veld bei Eintritt ins Armenhaus der Reformierten Gemeinde Düsseldorf, 1785

Inventarliste der Margaretha van Veld bei Eintritt ins Armenhaus der Reformierten Gemeinde Düsseldorf, 1785

1 große Kiste
1 kleine ditto
2 grüne (?) Frauen-Jacken,
1 schwartzen stoffen Jack und Rock
1 Violet ditto
1 Damasten-Rock
2 Greenen ditto
3 Schürtzen
3 Hals-Tücher
4 Hauben
6 Hembder
2 Bett-Lacken
1 Spinnrad
1 unbrauchbares Eisenpöttgen

Das war alles, was Margaretha van Veld mitbrachte, als sie am 27. Januar 1785 in das Armenhaus der Reformierten Gemeinde in Düsseldorf aufgenommen wurde.

Die Conditionen, welche von den Reformirten Armen, die in das Armen-Haus aufgenommen werden, bey der Aufnahme eigenhändig zu unterzeichnen sind, regelten weiterhin, dass die Aufgenommenen ihre mitgebrachten Güter, „Kleider, Bette, Meuble, Effecten und Haußgeräthe ohne Ausnahme“, weder „versetzen, noch sonst auf einige andere Weise veräußern“ durften. Weiterlesen