„In Absicht deren Furchtbringung“: Ein lutherischer Inspektor kämpft 1780 gegen die Abendmahlsverächter

Ähnlich wie auf dem Kupferstich lauschte 1780 zu Volberg die lutherische Generalsynode von Jülich-Berg ihrem Inspektor, dem Radevormwalder Pfarrer Johann Theodor Westhoff (1724-1797). Zunächst wohl eher im entspannten kirchlichen Gremienmodus, kam unter TOP 4 Erregung auf. Im Protokoll heißt es noch recht knapp und verklausuliert:

Kupferstich: Synodentagung in der Nieuwe Kerk in Amsterdam 1730

„Da Seiner Churfürstlichen Durchlaucht auf die unterthänigste Vorstellung wegen der Kirchen und Abendmahls Verächter, dass in Absicht deren Furchtbringung denen Beamten mögte befohlen werden, denen Predigern nach dem Weselschen Recess das brachium seculare zu leisten, ein gnädiges Circulare an sämtliche Beamten in Jülich und Berg, dieses zu rescribieren, davon den nötigen Gebrauch in den Gemeinen zu machen, so ist ein öffentliches proclama angefertiget, und den Herren Assessores der Classen mitgetheilet, selbiges an die Herren Pastores ihrer Classe zu besorgen, mit dem Befehl, dass sie solches Dominica 12. post Trinitatem von ihren Kanzeln verkündigen sollen.“

Die fragliche Proklamation hatte Westhoff noch auf der Synode verfasst und gab sie den Amtsbrüdern zur Abkündigung mit nach Hause. Mitten im Siècle des Lumières bemühte also ein lutherischer Geistlicher die katholische Obrigkeit von Jülich-Berg um harte Sanktionen gegen saumselige Kirchgänger, die bis zu Leibstrafen und Landesverweisung reichen konnten.

Riesbecks Biograf Johann Pezzl (1756–1823), Schattenriss.

Hatte dies schon aufgeklärte Theologen wie Johannes Löh befremdet, so nahm sich die zeitgenössische literarische Kritik des Themas geradezu mit Inbrunst an. 1783 widmete der junge österreichische Autor Johann Pezzl (1756-1823) Inspektor Westhoff ein ganzes Kapitel in seinem Roman „Faustin oder das philosophische Jahrhundert:

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Beschaffung von Abendmahlsoblaten und Abendmahlswein im Kriegsjahr 1942

Rundschreiben des Rheinischen Konsistoriums betr. Beschaffung von Abendmahlsoblaten und Abendmahlswein, 27.03.1942, aus Bestand: AEKR Boppard 8SL 055B (Anordnungen-Rundschreiben-Merkblätter)

Im Kriegsjahr 1942 war es für die Kirchen nicht einfach Abendmahlsoblaten und Abendmahlswein zu beschaffen.
Da das Wetter 1941 nicht besonders gut war, bis zum Mai war es regnerisch und kalt, blieben die Erträge in der Landwirtschaft und Weinbau hinter den Erwartungen zurück.
Dies führte dazu, dass verschiedene Kirchengemeinden nachfragten, ob es möglich wäre, Bezugsscheine für diese Produkte zu bekommen, um Oblaten selber herzustellen und Wein für das Abendmahl zu haben. In den überwiegend landwirtschaftlich geprägten Regionen war es kein so großes Problem wie in den Städten. Hinzu kam auch das Problem bei der Ernte, das sich viele Männer als Soldaten an der Front befanden und somit für die Arbeit auf den Feldern und im Weinberg nicht zur Verfügung standen.
Das Evangelische Konsistorium der Rheinprovinz erließ ein Schreiben, das die Probleme darlegte, aber auch gleichzeitig Lösungen aufzeigte.
Auszüge aus dem Schreiben: „Unter Bezugnahme auf obiges Schreiben…..teile ich mit, dass ich die Getreidewirtschaftsverbände angewiesen habe, auf Antrag den Kirchengemeinde Mehlbezugscheine auszustellen. Mit Rücksicht darauf, dass ein höher ausgemahlenes Weizenmehl für die Herstellung von Oblaten nicht geeignet ist,….habe ich mich damit einverstanden erklärt, für diese Zwecke Dunst zur Verfügung zu stellen.“
Unter „Dunst“ ist der zwischen Gries und Mehl stehende Ausmahlungsgrad des Getreidekorns zu verstehen.
In einem weiteren Erlass gibt der Evangelische Oberkirchenrat bekannt, dass er sich mit den hier und dort entstandenen Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Abendmahlwein befassen will.
Die Kirchenkanzlei empfahl deshalb, die Pfarrämter anzuweisen, mit dem vorhandenen und dem in nächster Zeit zu erwerbenden Abendmahlswein äußerst sparsam umzugehen und ihn gegebenenfalls nur noch mit Wasser gemischt zu gebrauchen. Von einer Wiederverwertung nicht gebrauchten Weins aus Abendmahlkelchen sei dabei jedoch selbstverständlich aus hygienischen Gründen grundsätzlich abzusehen.

Im Zweiten Weltkrieg wurde auch der Abendmahlswein rationiert

In Deutschland wurde schon vier Tage vor dem Beginn des Zweiten Weltkrieges der Bezug von Lebensmitteln, Benzin und wenig später von Kleidung rationiert und es wurden entsprechende Lebensmittelmarken und Bezugsscheine ausgegeben. Dass auch der Wein für die Feier des Abendmahls in den Kirchen nicht mehr im gewohnten Umfang zur Verfügung stand, überrascht dann eigentlich nicht.

Barocker Abendmahlskelch von 1750, fotografiert von Angelo Steccanella

In der zum Thema „Austeilung des heil. Abendmahls“ angelegten Sachakte im Archivbestand 1OB 002 (Nr. 711) wird der Notstand bei der Versorgung mit Wein erstmals im März 1942 thematisiert. Die Kirchenkanzlei der Deutschen Evangelischen Kirche teilt in einem Erlass mit, dass die „Fühlungnahme mit der Hauptvereinigung der deutschen Weinbauwirtschaft ergeben hat, dass eine zentrale Regelung der Frage nicht möglich ist.“ Da eine Zwangsbewirtschaftung des Weines nicht eingeführt sei, könne auch kein Kontingent z.B. für kirchliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Es stünde weniger als die Hälfte der früheren Menge für den zivilen Bedarf zur Verfügung. Einem anderen Schreiben ist zu entnehmen, dass besonders die Landeskirchen, in deren Gebiet keine Weinanbaugebiete liegen, große Versorgungsschwierigkeiten hatten. Weiterlesen