Den Gefallenen zur Mahnung

Gefallener Pastor wurde postmortal getraut“ – so war es Anfang März in diesem Blog zu lesen.  Dass es aber auch ein eigenes liturgisches Formular für die Trauung Gefallener gab, mit dem sich sogar die Provinzialsynode befasst hat, erscheint auf den ersten Blick noch erstaunlicher. Und doch trägt der § 160 der rheinischen Provinzialsynodalverhandlungen des Jahres 1853 genau diese Überschrift.

Protokoll der 8. Rheinischen Provinzialsynode 1853, S. 276

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