Ariernachweis: Gebühren bei Ausstellung von Nachweisen über arische Abstammung

Nachweis über arische Abstammung, AEKR Boppard Sammlung I Dr. Schmidt (unverzeichnet)

Im Gesetzblatt der Deutschen Evangelischen Kirche von 1935, Nr. 9, findet sich ein Hinweis darauf, wer für die Ausstellung von Urkunden zum Nachweis arischer Abstammung Gebühren bezahlen muss und wer befreit ist. Gebührenfreiheit besteht zum Beispiel für das Amt für Sippenforschung der NSDAP und die Sachverständigen für Rassenforschung. Dagegen müssen Familienforscher und Postbeamte Gebühren bezahlen. Unvermögende wie Erwerbslose und Wohlfahrtsempfänger sind auch von den Gebühren befreit.

Dieser Aushang befindet sich in der noch nicht erschlossenen Sammlung I (Dr. Schmidt) der Archivstelle Boppard.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert