Im Zweiten Weltkrieg wurde auch der Abendmahlswein rationiert

In Deutschland wurde schon vier Tage vor dem Beginn des Zweiten Weltkrieges der Bezug von Lebensmitteln, Benzin und wenig später von Kleidung rationiert und es wurden entsprechende Lebensmittelmarken und Bezugsscheine ausgegeben. Dass auch der Wein für die Feier des Abendmahls in den Kirchen nicht mehr im gewohnten Umfang zur Verfügung stand, überrascht dann eigentlich nicht.

Barocker Abendmahlskelch von 1750, fotografiert von Angelo Steccanella

In der zum Thema „Austeilung des heil. Abendmahls“ angelegten Sachakte im Archivbestand 1OB 002 (Nr. 711) wird der Notstand bei der Versorgung mit Wein erstmals im März 1942 thematisiert. Die Kirchenkanzlei der Deutschen Evangelischen Kirche teilt in einem Erlass mit, dass die „Fühlungnahme mit der Hauptvereinigung der deutschen Weinbauwirtschaft ergeben hat, dass eine zentrale Regelung der Frage nicht möglich ist.“ Da eine Zwangsbewirtschaftung des Weines nicht eingeführt sei, könne auch kein Kontingent z.B. für kirchliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Es stünde weniger als die Hälfte der früheren Menge für den zivilen Bedarf zur Verfügung. Einem anderen Schreiben ist zu entnehmen, dass besonders die Landeskirchen, in deren Gebiet keine Weinanbaugebiete liegen, große Versorgungsschwierigkeiten hatten. Weiterlesen