Zwangsenteignung der Kirchenglocken für die Kriegsrüstung

Bereits im Mittelalter, als der Großteil der Bevölkerung keine Uhr besaß, war die Kirchturmuhr die einzige Möglichkeit die Uhrzeit zu erfahren. Neben dem Stundenschlag wurde auch zu Alarmfällen und Bränden geläutet (weltliches Geläut). Traditionell läuten Kirchenglocken zum Gottesdienst, Gebet sowie Anlässen wie Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen (sakrales Geläut). Wer heute in seiner Kirchengemeinde noch im Besitz einer Kirchenglocke aus dem Mittelalter ist, der weiß sie hoffentlich sehr zu schätzen.

Denn oftmals wurden Kirchenglocken zwecks kriegerischer Auseinandersetzungen einer „Verwandlung“ unterzogen. So wie die Glocken der Marienkirche zu Berlin, die auf Befehl des Kurfürsten Friedrich I. von Brandenburg  (reg. 1417-1440) zu „püchsen“ (=Büchse/Handfeuerwaffe) verarbeitet wurden.

Auch in den beiden Weltkriegen wurden Bronzeglocken im Interesse der Kriegswirtschaft durch die Militärbehörden in Beschlag genommen und für Rüstungszwecke eingeschmolzen. (Kirchliches Amtsblatt, Nr. 6 1917)

Wikipedia: Glockenfriedhof im Innsbrucker Stadtteil Wilten im Ersten Weltkrieg, um 1917 Glockenmuseum Grassmayr

Unter dem Gesichtspunkt der Denkmalwürdigkeit wurde im Ersten Weltkrieg eine Klassierung nach wissenschaftlichem und kunsthistorischem Wert durchgeführt:

  • Gruppe A: nach 1860 gegossen, zur Abgabe bestimmt
  • Gruppe B: vor 1860 gegossen, vorläufig schützenswert
  • Gruppe C: vor 1860 gegossen + dauernd schützenswert

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