Protokolle des Rheinischen Bruderrates 1933-1944

Rat der rheinischen BK, am linken Rand: Joachim Beckmann, Paul Humburg, Johannes Schlingensiepen und Heinrich Held; aus Bestand: AEKR Düsseldorf 8SL 046 (Bestand Bildarchiv), 0200_0002

Rat der rheinischen BK, am linken Rand: Joachim Beckmann, Paul Humburg, Johannes Schlingensiepen und Heinrich Held; aus Bestand: AEKR Düsseldorf 8SL 046 (Bestand Bildarchiv), 0200_0002

Die Bekennende Kirche im Rheinland beschloss auf Ihrer Synode in Barmen am 18./19. Februar 1934 die Bildung eines Bruderrates. Dieses Leitungsgremium sollte möglichst wöchentlich tagen und sich um die laufenden Geschäfte der BK kümmern. Insgesamt 440 hektografierte Protokolle aus dem Zeitraum 1933-1944 sind in verschiedenen Nachlässen und Sammlungen überliefert. Die Texte bilden eine wahre Fundgrube für die vielfältigen kirchenpolitischen Konflikte auf Gemeindebene in der NS-Zeit. Das Archiv wird 2016 eine vollständig annotierte Transkription als Online-Edition veröffentlichen.

Zu den Mitgliedern gehörten die prominenten Pfarrer der rheinischen BK (u. a. Paul Humburg und Johannes Schlingensiepen aus Wuppertal, Heinrich Held aus Essen, Joachim Beckmann aus Düsseldorf) ebenso wie einige Älteste aus den Gemeinden (u. a. Fabrikant Carl Frowein aus Barmen). Als sich bald herausstellte, wie bitter nötig juristische Fachbegleitung war, kamen die Rechtsanwälte Karl Mensing und Paul Schultze zur Wiesche hinzu. Das Gremium bildete im Wortsinne einen Bruderrat; keine einzige Frau ist jemals zu den Beratungen hinzugezogen worden. Getagt wurde zumeist im Evangelischen Vereinshaus zu Barmen. Die Protokollführung oblag jungen vertrauenswürdigen Theologen wie z.B. Klaus Lohmann (1910-2002), der sich in seinen Tagebüchern über die von Rauchdunst geradezu toxisch gewordene Raumluft der Sitzungen wiederholt beklagt.

Die Edition wird neben den eigentlichen Ratssitzungen auch Protokolle des Finanzkontrollausschusses und der Jugendkammer der Evangelischen Bekenntnissynode im Rheinland, der Leitertagungen der Hilfsprediger- und Vikarenkonvente sowie der BK-Vertrauensmännerversammlungen umfassen.

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