Mit der Abschaffung des Zölibats durch die Reformation stellte sich für die evangelische Kirche ein ganz neues Problem – nämlich die Versorgung von Pfarrwitwen- und waisen.
Zunächst wählte man einen pragmatische Weg: der Amtsnachfolger hatte die Witwe oder Tochter des Vorgängers zu heiraten. Vielfach war das sogar die Bedingung, um eine Pfarrstelle überhaupt antreten zu können.